Notwendige Änderungen des FAG
Heute hat der finanzpolitische Sprecher, Ole Plambeck, zu den geplanten Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) gesprochen. Dabei betonte er vor allem die Notwendigkeit der Anpassung, die auf ein Urteil des Landesverfassungsgerichts zurückgeht.
Plambeck erklärte, dass das Verfassungsgericht festgestellt habe, dass die Bemessung der Teilschlüsselmasse bisher nicht auf einer aufgabengerechten Bedarfsermittlung basiere. Dies sei nun durch ein finanzwissenschaftliches Gutachten nachgeholt worden. Zudem sei das Gesetz in seiner Fassung von 2021 bestätigt worden.
Ein wesentlicher Punkt der Änderungen ist der Bürokratieabbau: Zweckgebundene Schlüsselzuweisungen und Vorwegabzüge sollen künftig nicht mehr der Landeshaushaltsordnung unterliegen, was den Kommunen zugutekomme. Plambeck hob außerdem hervor, dass die Änderungen auch eine gezielte Mittelverwendung sicherstellen. Beispielsweise sollen die Umsatzsteuermittel des Bundes vollständig für das Startchancen-Programm und die kommunale Wärmeplanung eingesetzt werden. Ohne diese Änderung würden die Mittel in die allgemeine Finanzausgleichsmasse fließen und könnten nicht gezielt genutzt werden.
Ein weiterer Schwerpunkt sei die Unterstützung der Kommunen bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten. Der entsprechende Vorwegabzug werde um 2 Millionen Euro auf insgesamt 13 Millionen Euro erhöht. Auch bei der Wärmewende sollen Kommunen besser unterstützt werden, indem ihnen erlaubt wird, selbst im Leitungs- und Trassenbau aktiv zu werden.
Im Vorfeld der Plenardebatte wurde auch über die Finanzierung der Städtebauförderung diskutiert. Plambeck erklärte, dass der Landesanteil von 20,3 Millionen Euro aufgrund des Konsolidierungspfades künftig über einen neuen Vorwegabzug im FAG finanziert werde.
„Damit werden die Bundesmittel der Städtebauförderung für unsere Kommunen gesichert und die Kommunen können fest mit den Beträgen rechnen. Für die Empfängerkommunen ändert sich also gar nichts. Sie können verlässlich mit den Mitteln planen“, so Plambeck.
Die Kritik der Opposition, der Gesetzentwurf werde überhastet beschlossen, wies Plambeck entschieden zurück. Das Urteil des Landesverfassungsgerichts verlange eine Umsetzung bis Ende 2024. Er entgegnete auch Vorwürfen, es habe keine Anhörung gegeben, und verwies auf umfangreiche mündliche und schriftliche Anhörungen, die bereits 2023 stattgefunden hätten.