Neues Rettungsdienstgesetz: Mehr Klarheit, bessere Steuerung und stärkere Entlastung für Einsatzkräfte

Der Rettungsdienst in Schleswig-Holstein steht vor großen Herausforderungen. Steigende Einsatzzahlen, der demografische Wandel, ein zunehmender Fachkräftemangel und immer mehr Einsätze, die medizinisch eigentlich keine Notfälle sind, bringen das System vielerorts an seine Belastungsgrenzen. Vor diesem Hintergrund hat das Kabinett Anfang der Woche den Entwurf für eine umfassende Neufassung des Schleswig-Holsteinischen Rettungsdienstgesetzes in erster Befassung beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde von Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken eingebracht und geht nun in die Verbändeanhörung.

Ziel der Reform ist es, die Notfallversorgung im Land langfristig zu sichern und zukunftsfest aufzustellen – durch landeseinheitlichere Vorgaben, eine bessere Vernetzung aller Beteiligten und eine deutlich verbesserte Patientensteuerung. Damit soll der Rettungsdienst wieder stärker das leisten können, wofür er gedacht ist: die schnelle und qualifizierte Versorgung akuter Notfälle.

Auch Wiebke Zweig, Sprecherin für Rettungsdienst, begrüßt den Gesetzentwurf ausdrücklich. „Es ist richtig und notwendig, das Rettungsdienstgesetz jetzt zu novellieren“, betont sie. „Damit schaffen wir klarere Strukturen, verbessern die Zusammenarbeit und sorgen dafür, dass Hilfe passgenauer bei den Menschen ankommt – im Interesse der Patientinnen und Patienten ebenso wie der Beschäftigten im Rettungsdienst, die Tag für Tag Großartiges leisten.“

Lebensbedrohliche Notfälle haben weiter höchste Priorität

Ein zentraler Baustein der Reform ist die Einführung einer landeseinheitlichen medizinischen Einsatzkategorisierung. Künftig sollen die Integrierten Leitstellen in Schleswig-Holstein Hilfeersuchen einheitlich nach medizinischer Dringlichkeit einstufen können. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das vor allem eines: Wer einen lebensbedrohlichen Notfall hat, kann sich weiterhin darauf verlassen, schnell Hilfe zu bekommen.

Gleichzeitig ermöglicht das neue System, weniger dringliche Einsätze – etwa bei einem verstauchten Fuß – anders zu priorisieren und gezielter zu versorgen. „Das ist fair, medizinisch sinnvoll und erhöht die Sicherheit für alle“, so Zweig. Schleswig-Holstein würde damit – nach Baden-Württemberg – bundesweit zu den Vorreitern gehören.

Bessere Vernetzung statt unnötiger Fahrten in die Notaufnahme

Ein weiterer Schwerpunkt der Reform ist die stärkere sektorenübergreifende Zusammenarbeit. Nicht jeder Anruf bei der 112 muss zwangsläufig im Rettungswagen oder in der Notaufnahme enden. Künftig sollen Leitstellen rechtssicher und digital Hilfeersuchen, die nicht rettungsdienstlich versorgt werden müssen, an passende Angebote weiterleiten können – etwa an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117 oder an andere ambulante Versorgungsstrukturen.

Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken bringt es auf den Punkt: „Der Rettungsdienst wird derzeit häufig beansprucht, obwohl andere Wege der Hilfe angemessener wären. Das erschwert es ihm, seinem eigentlichen Auftrag nachzukommen.“ Eine bessere Patientensteuerung entlaste nicht nur die Rettungsmittel, sondern auch die Notaufnahmen der Kliniken – zum Wohle aller Patientinnen und Patienten.

Mehr Handlungssicherheit und bessere Arbeitsbedingungen für Einsatzkräfte

Besonders wichtig sind die vorgesehenen Verbesserungen für die Beschäftigten im Rettungsdienst. Klare Berufsausübungsregelungen für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sollen ihre hohen Kompetenzen besser nutzbar machen und die Zusammenarbeit mit Notärztinnen und Notärzten rechtssicher regeln. Auch die Qualifikation und Fortbildung der Notärztinnen und Notärzte soll gemeinsam mit den Akteuren weiter gestärkt werden.

Hinzu kommen verbindliche gesetzliche Regelungen für die telemedizinische Einsatzunterstützung, die künftig eine noch größere Rolle spielen wird, sowie eine Experimentierklausel, mit der Kreise und kreisfreie Städte innovative Versorgungsmodelle erproben können. „Das schafft mehr Handlungssicherheit, nutzt vorhandene Kompetenzen besser und ist ein echtes Zeichen der Wertschätzung für die hohe Professionalität der Einsatzkräfte“, so Zweig.

Neue Strukturen, neue Fahrzeuge, mehr Flexibilität – besonders im ländlichen Raum

Das Gesetz sieht zudem zahlreiche strukturelle Neuerungen vor: So sollen im ländlichen Raum künftig flexible Rettungsstandorte möglich sein, von denen aus Rettungsmittel starten können, ohne dass dort eine vollständige Rettungswache betrieben wird – etwa saisonal in Urlaubsregionen. Zwei neue Fahrzeugtypen ergänzen den bestehenden Fuhrpark: das Rettungseinsatzfahrzeug (REF) zur schnellen Erstversorgung sowie der Notfall-Krankentransportwagen (N-KTW) für weniger dringliche, aber betreuungsbedürftige Transporte.

Auch die Einbindung von Ersthelferinnen und Ersthelfern soll weiter gestärkt werden, etwa über entsprechende Apps, um versorgungsfreie Intervalle möglichst kurz zu halten. Darüber hinaus wird die zentrale Disponierung der Luftrettung gesetzlich verankert – ein Bereich, in dem Schleswig-Holstein bereits bundesweit Maßstäbe setzt.

Vorausschauend handeln – heute für die Notfallversorgung von morgen

Neu ist außerdem der Ansatz eines „vorbeugenden Rettungsdienstes“. Ziel ist es, Menschen in schwierigen sozialen oder pflegerischen Situationen besser zu erreichen und wiederkehrende Einsätze zu vermeiden, wenn keine rettungsdienstliche Versorgung nötig ist. Durch Beratung, Aufklärung oder die Einbindung von Sozialdiensten sollen Patientinnen und Patienten frühzeitig in passende Versorgungsstrukturen gelenkt werden.

Insgesamt schafft das neue Rettungsdienstgesetz einen modernen, vorausschauenden Rahmen für die Notfallversorgung in Schleswig-Holstein – auch mit Blick auf kommende Veränderungen durch die Bundeskrankenhaus- und Bundesnotfallreform. „Ein leistungsfähiger Rettungsdienst ist ein zentraler Bestandteil der Daseinsvorsorge“, betont Zweig. „Mit diesem Gesetz sorgen wir dafür, dass Hilfe auch in Zukunft schnell, qualifiziert und bedarfsgerecht ankommt – für die Menschen im Land und für diejenigen, die im Rettungsdienst Verantwortung tragen.“

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