Neue Ladenöffnungszeiten sind klares Bekenntnis für ländlichen Raum

In erster Lesung hat sich der Landtag am Donnerstag mit einem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes befasst. Der auf den ersten Blick sehr technisch anmutende Gesetzentwurf hat aber gerade für den ländlichen Raum sehr weitreichende Folgen.

Dabei geht es in dem Gesetzentwurf um die Ermöglichung einer Sonn- und Feiertagsöffnung von personallosen Kleinstsupermärkten, Direktvermarktungsstellen und Warenautomaten.

Für die CDU-Fraktion lobte der Wirtschaftspolitiker Rasmus Vöge den Aufschlag des Wirtschaftsministeriums als klares Bekenntnis zu lebendigen ländlichen Räumen in Schleswig-Holstein.

Ziel der Gesetzesänderung ist, rechtssichere Rahmenbedingungen zu schaffen, damit moderne, digitale Kleinstsupermärkte mit bis zu 350 Quadratmetern Verkaufsfläche in Gemeinden unter 2.500 Einwohnern auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen.

„Damit ermöglichen wir etwas, das in vielen Regionen längst Realität werden müsste: Verlässliche Nahversorgung vor Ort.“, so Vöge in der Landtagsdebatte.

Vöge stellte in seiner Rede aber auch das Bekenntnis zum verfassungsrechtlich geschützten Sonn- und Feiertagsschutz heraus.

„Denn entscheidend ist: Es wird keine werktägliche Betriebsamkeit erzeugt. Keine Verkäufer, keine Auffüllarbeiten, kein Warenumschlag. Es handelt sich um kleine Verkaufsflächen mit begrenztem Sortiment. Die Kundenströme bleiben überschaubar.

Damit bleibt der Charakter des Sonntags unangetastet – und gleichzeitig schaffen wir dringend notwendige Versorgungssicherheit. Diese Balance überzeugt uns“, so der Wirtschaftspolitiker weiter.

Weiter wird mit dem Entwurf geregelt, dass landwirtschaftliche Direktvermarktungsstellen auf eigenen Betriebsflächen an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Das ist ein wichtiger Schritt für unsere Höfe, die zunehmend in Direktvermarktung investieren, um wirtschaftlich stabil zu bleiben.

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