Moldau und Georgien sind sichere Herkunftsstaaten
Moldau und Georgien sind sichere Herkunftsstaaten
„Wir haben schon einmal über die Einstufung von Georgien und Moldau als „Sichere Herkunftsstaaten“ gesprochen und ich habe schon einmal das Folgende gesagt: Der Kern der Idee der „Sicheren Herkunftsstaaten“ ist, dass denen geholfen wird, die am hilfsbedürftigsten sind, weil wir in einer Situation sind, in der unsere Kapazitäten begrenzt sind und in der wir Entscheidungen treffen müssen. Und diese Situation ist ein stückweit paradox, weil Entscheidungen, die uns menschlich schwerfallen, dennoch richtig sein können“, erklärte die flüchtlingspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Seyran Papo, zu beginn ihrer Rede zum Tagesordnungspunkt 25, in dem es um „Sichere Herkunftsstaaten“ ging.
Genau so gehe es Papo, und sicherlich auch vielen anderen, mit der Einstufung von Georgien und Moldau als „Sichere Herkunftsstaaten“: Die Gründe von Menschen aus Georgien oder Moldau, die einen Antrag auf Asyl stellen, wolle und werde man nicht relativieren. Dennoch sei die Einstufung von Georgien und Moldau als „Sichere Herkunftsstaaten“ richtig.
Im Allgemeinen basiere die Einstufung als „Sicherer Herkunftsstaat“ auf einer „Regelvermutung“, das bedeute „in der Regel“ werden Anträge auf Asyl aus dem jeweiligen Land abgelehnt.
„Und so sieht es auch im Fall von Georgien und Moldau aus: Die Schutzquote, das heißt die Anerkennung von Asylbewerbern, lag 2022 unter 0,1 Prozent. Aber, jede Regel hat ihre Ausnahme. Die Ausnahme heißt „Individualrecht auf Asyl“. Das ‚Individualrecht auf Asyl' ist fraglos wichtig, um dem Menschen im Einzelnen gerecht zu werden. Und, das möchte ich noch einmal betonen: Das „Individualrecht auf Asyl“ bleibt fraglos unberührt. Das leitet sich aus dem europäischen Wert der humanitären Verantwortung ab und ist in unserem Grundgesetz zurecht fest verankert“, stellte Papo klar.
Die Abgeordnete komme so zu dem Ergebnis, dass die Einstufung von Georgien und Moldau als „Sichere Herkunftsstaaten“ in Anbetracht der Schutzquote nur folgerichtig sei.
„Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass sowohl Moldau als auch Georgien Beitrittsersuche an die Europäische Union gestellt haben, die sich jetzt in Prüfung befinden. Länder, mit denen die EU-Beitrittsverhandlungen aufnimmt, müssen rechtsstaatliche Standards erfüllen, die Fluchtgründe beseitigen. Es ist also davon auszugehen, dass es zukünftig immer weniger Asylgründe für Menschen aus Moldau oder Georgien geben wird“, so Papo abschließend.