Moderne Werkzeuge und Befugnisse für eine wirksame Gefahrenabwehr
Die CDU-Fraktion will das Polizeirecht in Schleswig-Holstein gezielt weiterentwickeln, um den Schutz der öffentlichen Sicherheit an die heutigen technischen Möglichkeiten anzupassen. Hintergrund sind unter anderem schwere Gewalttaten und Messerangriffe der vergangenen Zeit, die bundesweit für große Aufmerksamkeit gesorgt haben. Ziel des Gesetzentwurfs sei es, Gefahren früher zu erkennen und die Landespolizei mit modernen technischen Hilfsmitteln besser auszustatten.
Im Mittelpunkt stehen dabei neue digitale Möglichkeiten für die Gefahrenabwehr. Künftig soll die Polizei moderne Technologien wie Künstliche Intelligenz, automatisierte Datenanalyse und Gesichtserkennungssoftware nutzen können, um vorhandene Informationen schneller und effizienter auszuwerten. Die technische Unterstützung soll dabei helfen, Zusammenhänge sichtbar zu machen und Gefahrensituationen frühzeitiger zu erkennen. Das Ziel sei dadurch Straftaten im besten Fall bereits im Vorfeld zu verhindern.
Die polizeipolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Birte Glißmann, machte im Landtag deutlich, worum es dabei geht: „Wir wollen, dass sich die Sicherheit in Schleswig-Holstein nicht nur objektiv weiter verbessert, sondern sich die Menschen auch sicherer und damit wohler im öffentlichen Raum fühlen.“
Ein zentraler Baustein des Gesetzentwurfs ist die sogenannte automatisierte Datenanalyse. Gerade in einer zunehmend digitalisierten Welt liegen relevante Informationen häufig in unterschiedlichen Datenbanken und Bearbeitungssystemen vor. Moderne Analyseverfahren sollen dabei helfen, diese Daten schneller zusammenzuführen und Muster oder Verbindungen zu erkennen, die ansonsten nur schwer sichtbar würden. Dabei gehe es ausdrücklich nicht darum, menschliche Entscheidungen zu ersetzen. Vielmehr sollen technische Systeme die Arbeit der Polizei unterstützen und den Beamtinnen und Beamten zusätzliche Erkenntnisse für eine bessere Gefahreneinschätzung liefern.
„Entscheidend bleibt dabei, über weitergehende Maßnahmen entscheidet immer der Mensch“, betonte Glißmann daher in ihrer Rede. Der Einsatz moderner Technik solle die Polizei unterstützen, nicht ersetzen. Gleichzeitig werde der Schutz personenbezogener Daten weiterhin sichergestellt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Einsatz intelligenter Videoüberwachung. Bereits heute zeigt sich an einzelnen Standorten, welches Potenzial moderne Videotechnik für die Gefahrenabwehr haben kann. Als Beispiel nannte Glißmann den Bahnhof in Elmshorn, wo eine Echtzeit-Übertragung des Bahnhofsumfeldes dazu beiträgt, potenzielle Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen und Polizeikräfte schneller einzusetzen. Künftig sollen intelligente Systeme auffällige Bewegungs- und Verhaltensmuster noch verlässlicher identifizieren können, damit gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen früher eingeleitet werden können.
Darüber hinaus schafft der Gesetzentwurf neue Möglichkeiten der biometrischen Fernidentifizierung. Damit soll die Polizei künftig Personen anhand biometrischer Merkmale identifizieren können, etwa durch den Abgleich von Bildmaterial mit vorhandenen Referenzdaten. Dies kann beispielsweise dabei helfen, gefährliche Personen schneller zu identifizieren oder vermisste Personen aufzufinden. Gleichzeitig gelten hierfür enge rechtliche Voraussetzungen und klare datenschutzrechtliche Grenzen.
Neben den technischen Neuerungen entwickelt der Gesetzentwurf auch bestehende polizeiliche Instrumente weiter. So sollen Schutzlücken beim Präventivgewahrsam geschlossen und die elektronische Aufenthaltsüberwachung, die sogenannte Fußfessel, gezielt erweitert werden. Ziel ist es, insbesondere bei erheblichen Gefahrenlagen schneller und wirksamer handeln zu können und gleichzeitig mildere Mittel gegenüber einer Freiheitsentziehung stärker zu nutzen.
Der Gesetzentwurf versteht sich dabei nicht als Reaktion auf einzelne Ereignisse allein, sondern als grundsätzliche Modernisierung des Gefahrenabwehrrechts. Die Polizei müsse in die Lage versetzt werden, mit den technischen Entwicklungen und neuen Formen von Gefahren Schritt zu halten. Gerade angesichts zunehmender Digitalisierung und komplexerer Sicherheitslagen brauche es moderne Werkzeuge für eine wirksame Gefahrenabwehr.
Für die CDU-Fraktion steht dabei fest, moderne Technologien werden einen wichtigen Beitrag für mehr Sicherheit leisten, da sie verantwortungsvoll von den Beamtinnen und Beamten eingesetzt werden. Sie sollen die Arbeit der Polizei effizienter machen, Gefahren früher erkennbar machen und damit helfen, Straftaten zu verhindern und die Bevölkerung besser zu schützen. Oder wie Birte Glißmann es im Landtag formulierte. „Mit diesem Gesetzentwurf passen wir die gefahrenabwehrrechtliche Arbeit unserer Polizei den technischen Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts an.“