Messerkriminalität im Fokus des Landtages
Gestern befasste sich der Schleswig-Holsteinische Landtag mit der Entwicklung der Messerkriminalität im Land. Ein Antrag von CDU und Grünen stellt verschiedene Maßnahmen vor, mit denen dieser Entwicklung begegnet werden soll.
Die polizeipolitische Sprecherin Birte Glißmann verwies auf aktuelle Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik, die einen deutlichen Anstieg der Taten unter Einsatz von Messern verzeichnen: Im Jahr 2024 seien 1.187 solcher Delikte registriert worden – 130 mehr als im Vorjahr. Besonders alarmierend sei die hohe Gefährlichkeit solcher Taten: Drei Menschen seien im vergangenen Jahr durch Messerangriffe getötet und 370 teilweise schwer verletzt worden. Diese Entwicklung belaste auch viele Polizeibeamtinnen und -beamte, betonte sie. „Das ist ein Grund, weswegen wir in der Vergangenheit viel in zusätzlichen Schutz der Beamten investiert haben“, erklärte Glißmann.
Glißmann stellte klar, dass es sich hierbei nicht um ein spezifisches Problem Schleswig-Holsteins handele. Trotzdem warte man nicht auf eine natürliche Trendumkehr, sondern setze aktiv eigene Maßnahmen um. Eine dieser Maßnahmen sei die Einführung von Messerverbotszonen an Bahnhöfen und im öffentlichen Personennahverkehr gewesen. Zudem sei es den Kreisen und kreisfreien Städten nun möglich, eigenständig weitere Verbotszonen auszuweisen. „Schleswig-Holstein ist ein sehr heterogenes Flächenland, so dass unterschiedliche Antworten in unterschiedlichen Regionen bedarf“, so Glißmann.
Allerdings machte sie auch deutlich, dass repressive Maßnahmen allein nicht ausreichten. Vielmehr müssten Präventionsprogramme überprüft und weiterentwickelt werden, um wirksam gegenzusteuern. „Das beste Präventionsprogramm bringt nichts, wenn wir damit nicht die richtigen Menschen erreichen“, mahnte Glißmann. Wichtig sei daher eine fundierte Datenlage, auf deren Grundlage gezielte Maßnahmen entwickelt werden könnten.
Ein weiteres Anliegen sei es, erfolgreiche Ansätze aus der Praxis bekannter zu machen: Vor Ort gebe es bereits gute Beispiele für eine effektive Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz, insbesondere bei Jugendverfahren. Diese Best-Practice-Modelle sollten stärker verbreitet werden, damit nicht „jeder das Rad neu erfinden“ müsse.
Abschließend plädierte Glißmann dafür, die weiteren Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss zu führen. Dort solle gemeinsam mit Polizei und Landespräventionsrat diskutiert werden, welche Konsequenzen aus den Daten gezogen werden müssten und wo bestehende Gewaltpräventionsprojekte angepasst werden sollten.