Mehr Steuergerechtigkeit auf OECD-Ebene!
Mehr Steuergerechtigkeit auf OECD-Ebene!
„Mit unserem Landtagsantrag vom 5. September 2019 zur Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle wollten wir das Thema Steuergerechtigkeit auf OECD-Ebene unterstützen“ beginnt Plambeck seine Rede in der heutigen Plenartagung. Dies nütze vor allem dem hier ansässigen Mittelstand. Es solle dort besteuert werden, wo die Wertschöpfung stattfindet – nämlich im Marktstaat.
Es ginge nicht, dass Unternehmen bei digitalen Geschäftsmodellen bei gleichen Gewinnen weniger Steuern zahlen, als Unternehmen die vor Ort Produktionsanlagen und Arbeitsplätze unterhielten. Mit dem zwei-Säulen-Modell auf OECD-Ebene habe man das Problem angegangen. Von der zwei-Säulen-Regelung sei die Finanz- und Rohstoffindustrie ausgenommen.
Zwar sei die Mindestbesteuerung gut, doch müsse man Scholz für die fehlende Ermittlung einer Bemessungsgrundlage kritisieren. „Denn ohne klar definierte Bemessungsgrundlage ist keine Steuer zu machen“, führt Plambeck weiter aus.
Außerdem sei es besonders schade, dass von der Mindestbesteuerung manche Geschäftsbereiche ausgenommen seien – denn davon profitieren vor allem Staaten, die sowieso als Steueroasen bekannt seien. „Eine Mindestbesteuerung mit zu vielen Ausnahmen kann am Ende sein Ziel verfehlen“, sagt Plambeck in Anführung weiterer Beispiele für Ausnahmen von der Mindestbesteuerung.
Plambeck: „Grundsätzlich ist die Richtung des Zwei-Säulen-Modells richtig. Dabei bezweifle ich aber, dass der Bundesfinanzminister sich wirklich durchgesetzt hat.“ Es sei noch viel zu regeln, da die neuen Regelungen ab 2023 greifen sollen.
Deshalb sei sich die CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag einig, dass die Reform der internationalen Unternehmungsbesteuerung weiter vorangebracht werden müsse. „Denn es geht um die richtige Umsetzung!“