Landtagsdebatte über gemeindefreie Gebiete
In der heutigen Landtagsdebatte sprach der finanzpolitische Sprecher, Ole Plambeck über die kontroversen Berichterstattungen zur „Steueroase im Sachsenwald“. Im Zentrum des öffentlichen Interesses steht der Vorwurf, dass Unternehmen im Sachsenwald, einem gemeindefreien Gebiet, die höheren Steuersätze in Hamburg umgehen, um Steuern zu sparen. Dabei wurde auch die Frage aufgeworfen, ob es sich bei den dort angesiedelten Betrieben um sogenannte „Briefkastenfirmen“ handelt. „Das muss die Finanzverwaltung prüfen“, so Plambeck.
Er erklärte, dass es in Schleswig-Holstein zwei gemeindefreie Gebiete gebe – den Forstgutsbezirk Buchholz im Kreis Segeberg und den Sachsenwald im Kreis Herzogtum Lauenburg. Während der Forstgutsbezirk Buchholz im Besitz des Landes Schleswig-Holstein ist und dort keine Gewerbesteuer erhoben wird, befindet sich der Sachsenwald im Privateigentum. Der Gutsbezirk Sachsenwald hat eine Sonderstellung, die bereits 1927 gesetzlich festgelegt wurde. „Das ist eine überholte Regelung“, erklärte Plambeck und verwies auf den Gewerbesteuerhebesatz im Sachsenwald, der 1958 auf 275 Prozent festgelegt wurde und bis heute unverändert ist.
Obwohl der Gutsvorsteher des Sachsenwaldes diese Aufgaben rechtlich korrekt ausführt, gab Plambeck zu bedenken, dass diese Form der Steuererhebung und -verwendung nicht mehr zeitgemäß sei. Der Gutsvorsteher entscheidet nicht nur über die Steuererhebung, sondern auch über die Verwendung der Mittel, wobei der Großteil in die Ertüchtigung des Waldes fließe. „Die Entscheidungen über Haushaltspläne und Mittelverwendung sollten jedoch demokratisch in einer Gemeindevertretung getroffen werden“, so Plambeck.
Er forderte die Landesregierung auf, Vorschläge zur Anpassung dieses Sondermodells aus dem letzten Jahrhundert zu unterbreiten. Es gebe mehrere mögliche Lösungen, wie die Umwandlung des gemeindefreien Gebiets in eine Gemeinde oder eine Eingemeindung in die umliegenden Kommunen. „Es ist an der Zeit, dass wir uns Gedanken machen, wie wir dieses Modell anpassen können, damit es den aktuellen demokratischen und steuerrechtlichen Anforderungen entspricht“, sagte Plambeck.
„Wir sollten zunächst die Vorschläge der Landesregierung abwarten und dann gemeinsam zu einer Entscheidung kommen“, erklärte er. Als Zielmarke für eine mögliche Lösung setzte er den 1. Januar 2026 fest und betonte, dass in dieser Frage Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehe.
„Wir müssen sicherstellen, dass die Region Herzogtum Lauenburg in diese Debatte mit einbezogen wird“, schloss Plambeck.