Landtag debattiert über Neuregelung der Vorschriften zum Schwangerschaftsabbruch

In ihrer Rede stellte für die CDU-Fraktion Dagmar Hildebrand klar: „Beim §218 StGB geht es um 1. das Leben der Frau und 2. um das Leben des ungeborenen Kindes.“ Sie betonte, dass es sich um ein „äußerst sensibles Thema“ handelt, das mit schwierigen Lebenssituationen verbunden ist, weshalb ein respektvoller Umgang erforderlich sei.

Sie erklärte, dass der Antrag von SPD und SSW zur „Neuregelung der Vorschriften zum Schwangerschaftsabbruch“ gerne im Landtag diskutiert werden könne. Aber: „Kiel ist nicht Berlin und bei dem Paragrafen 218 StGB geht es um Bundesrecht, nicht um Landesrecht.“ Hildebrand machte deutlich, dass die CDU bereit sei, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, aber alle Positionen sorgfältig abzuwägen.

„Die Regelung des §218 StGB sieht vor, dass Schwangerschaftsabbrüche zwar rechtswidrig sind, aber in den ersten 12 Wochen straffrei bleiben, wenn eine entsprechende Beratung stattfindet“, erklärte sie. Hildebrand äußerte Bedenken gegenüber den Plänen von SPD und Grünen, den Schwangerschaftsabbruch vollständig aus dem StGB zu entfernen. „Für mich ist es nicht nachvollziehbar, wie man so eine wichtige Frage im Schnellverfahren über die Weihnachtstage entscheiden möchte“, so die Abgeordnete.

Abschließend verwies sie auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts: „Der Schwangerschaftsabbruch muss für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein.“ Hildebrand betonte, dass es um den Schutz des ungeborenen Lebens und das Selbstbestimmungsrecht der Frau gehe. Sie forderte daher die Überweisung des Themas in den Ausschuss, um es ohne politischen Druck in Ruhe zu behandeln.

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