Landtag debattiert über Kinderkrankengeld

Im Plenum sprach Dagmar Hildebrand, sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, über den Antrag des SSW zur Anhebung der Altersgrenze für das Kinderkrankengeld (KKG) auf 16 Jahre. Hildebrand machte von Anfang an klar, dass es aus Sicht ihrer Fraktion kein zugrunde liegendes Problem gebe. Sie führte aktuelle Daten der AOK aus dem Jahr 2023 an, wonach nur 4,5 % der Mitglieder Kinderkrankengeld in Anspruch genommen hätten, und betonte, dass die gesetzlich gewährten Freistellungstage von den Eltern kaum ausgeschöpft würden. Durchschnittlich fehle ein Elternteil lediglich 2,5 Kalendertage pro Krankheitsfall.

Hildebrand betonte, dass die aktuelle wirtschaftliche Lage – mit zwei Rezessionsjahren in Folge – berücksichtigt werden müsse. In dieser angespannten Situation sei es nicht angebracht, die Altersgrenze für das Kinderkrankengeld zu erhöhen. „Die Wirtschaft ist auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angewiesen, die zur Arbeit erscheinen“, erklärte sie.

Zudem führte sie verschiedene Altersgrenzen im deutschen Recht an, die mit 12 Jahren wichtige rechtliche und soziale Unabhängigkeit signalisieren – beispielsweise bei der Religionsmündigkeit oder dem Erwerb eines Sportbootführerscheins. „Wenn ein Kind zwölf Jahre oder älter ist, wird es dazu in der Lage sein, eine Fernbedienung zu bedienen oder sich eine Tasse Tee einzuschenken“, sagte Hildebrand und argumentierte, dass diese Selbstständigkeit auch im Krankheitsfall gegeben sein sollte.

Zusammenfassend betonte sie, dass Kinder ab einem gewissen Alter durchaus in der Lage seien, einige Stunden alleine zu Hause zu bleiben, weshalb man den Antrag des SSW ablehnen werde.

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