Landtag debattiert über Entwurf für Grundsteuermesszahlgesetz
In der heutigen Landtagsdebatte hat der CDU-Finanzexperte die SPD-Fraktion für ihren Entwurf ein eigenes Landes-Grundsteuermesszahlgesetz kritisiert.
„Wenn wir nun die Steuermesszahlen ändern würden, müssten alle Kommunalverwaltungen und Steuerpflichtige zunächst neue Grundsteuermessbescheide bekommen, das sind immerhin mehr als 1,2 Millionen Stück in Schleswig-Holstein. Wie soll das in den verbleibenden Wochen in diesem Jahr erfolgen und dann eine geänderte Finanzberatung in den kommunalen Gremien möglich sein? Tut mir leid, aber das ist einfach nicht machbar“, so Plambeck in der Debatte.
Ziel der SPD ist es mit diesem Entwurf, den unterschiedlichen Wertentwicklungen der Wohn und Nicht-Wohngrundstücken im Land landeseinheitlich über die Steuermesszahlen zu begegnen.
„Die Wirkung wird aber sein, dass die Steuerpflichtigen von Nichtwohngrundstücke bei gleichem gemeindlichem Hebesatz mehr Grundsteuerzahlen müssen“, so Plambeck im Landtag.
„Aber welche Wirkung hat der SPD-Vorschlag auf Wohngrundstücke: Keine! Denn nach dem SPD-Vorschlag soll dieser bei 0,31 Promille bleiben. Um das Ziel zu erreichen, das Wohnen zu vergünstigen, hätte ich erwartet, dass die SPD diese Steuermesszahl entsprechend absenkt. Macht sie aber nicht. Im Kern sorgt die SPD dafür, für das wir sie kennen: Für Steuererhöhungen!“, so Plambeck weiter.
Ein weiteres Problem sei, dass der SPD-Vorschlag landesweit gleich gelte und regionale Unterschiede nicht berücksichtig würden. „Das macht dagegen unser Vorschlag, den wir ja bereits im letzten Plenum hier beschlossen haben. Wir halten das Instrument der differenzierten Hebesätze für die bessere Variante, weil dann jede Kommune entscheiden kann, wie auf Unterschiede, die regional anders ausfallen, begegnet werden kann. Das war auch Wunsch der Kommunalen Landesverbände“, so Plambeck abschließend.