Landtag beschließt Novellierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetz

In zweiter Lesung hat der Landtag in dieser Woche die Novellierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) beschlossen. Damit wird das bisherige EWKG überarbeitet und die Vorgaben des Bundes durch das Gebäudeenergiegesetz aufgenommen. In der Debatte stellte der energiepolitische Sprecher Andreas Hein die zentralen Punkte des Gesetzes aber vor allem auch die Notwendigkeit beim Klimaschutz zu handeln heraus.
Vor der Industrialisierung lag die CO2-Konzentration in der Atmosphäre bei etwa 280 ppm (Parts per Million). Heute liegt die CO2 Konzentration in unserer Atmosphäre bei etwa 420 ppm, was zur Folge hat, dass wir das 1,5 Grad Ziel, zur Begrenzung des Treibhauseffektes wahrscheinlich verfehlen werden. Bei einer Konzentration von 500 ppm geht die Wissenschaft davon aus, dass die Temperatur um 5-6 Grad ansteigen und in dieser Folge die Polkappen und das Grönlandeis abschmelzen und der Meeresspiegel deutlich ansteigen wird. Die Dauerfrostböden in Sibirien würden tauen. Methanemissionen und weitere Folgeerscheinungen wären die Folgen und hätten einen so genannten Kipppunkt zur Folge, ab dem sich das Klima auf der Erde unumkehrbar verändert. Viele Küstenstädte, sogar ganze Länder wären nicht mehr bewohnbar, extreme Dürren, Hungerskatastrophen und Völkerwanderungen die Folge.
„Genau darum handeln wir in Schleswig-Holstein und gehen mit gutem Beispiel voran. Wir wollen weg von den fossilen Energieträgern und setzen ehrgeizige Ziele. Ziele in der Energieerzeugung, Wind wie PV und Biogas sowie in der Wärmeversorgung“, so Hein in der Debatte.
Zentrale Ziele des EWKG sind:
- 45 Terrawattstunden jährliche Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien an Land ab 2030
- Neue PV-Standards bei Wohngebäuden, Nicht-Wohngebäuden und Parkplätzen
- Neue Regeln und bessere Preisübersicht in der Fernwärmeversorgung mit dem Wärmeportal
- Die kommunale Wärmeplanung, bis Ende 2027 müssen nun alle Kommunen eine Wärmeplanung haben. Für kleinere Kommunen bis 10.000 Einwohner geht dies im vereinfachten Verfahren.
Im Mittel der Jahre 2017 bis 2019 wurden in Schleswig-Holstein über 25 Millionen Tonnen CO2 emittiert. Bis zum Jahr 2030 soll dies auf 14,4 Millionen Tonnen reduziert werden. Bis 2040 soll Schleswig-Holstein dann klimaneutral werden.
Schon heute wird in Schleswig-Holstein rund doppelt so viel Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt, wie im Land verbraucht wird. Um mögliche Abschaltungen von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen entgegenzuwirken, muss mehr Strom im Land abgenommen, die Leitungsnetze ausgebaut und die Speichermöglichkeiten im Land verbessert werden. Auf Initiative von CDU und Grünen wird sich das Land nun im Bund für die Privilegierung von Batteriespeichern, Wärmespeichern und Anlagen zur klimaneutralen Wärmeerzeugung nach § 35 BauGB im Außenbereich einsetzen.
„Wir wollen mit der Speicherung unserer erneuerbaren Energie in Batteriespeichern neben Windkraftanlagen oder Umspannwerken einen weiteren Schritt in der Energiewende gehen und damit auch möglichen Abschaltungen von Energieerzeugungsanlagen entgegenwirken“, so Andreas Hein in der Landtagsdebatte.
Mit Blick auf die Wärmewende wird es auch im Außenbereich immer wichtiger, Wärmeerzeugungsanlagen wie Großwärmepumpen, Heizzentralen, Wärmespeichern, Wärmeübergabestationen oder ähnliches, bauen zu können, wenn diese im Zusammenhang mit einer gebäudebezogenen Wärmeversorgung stehen und nicht mit zumutbarem wirtschaftlich-technischem Aufwand im Innenbereich realisiert, werden können.
„Damit würden wir die Umsetzung von Projekten erleichtern und die Wärmewende vorantreiben. Hierfür halten wir es für angebracht, solche Anlagen nach § 35 BauGB in privilegierten Verfahren genehmigen lassen zu können“, so Hein abschließend.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Novellierung des EWKG:
Hier geht’s zum Antrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen zur Privilegierung von Batteriespeichern, Wärmespeichern und Anlagen zur klimaneutralen Wärmeerzeugung:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/02800/drucksache-20-02855.pdf