Landtag beschließt neues Landesjagdgesetz

Landtag beschließt neues Landesjagdgesetz

In zweiter Lesung hat der Landtag heute fraktionsübergreifend mit den Stimmen von CDU, Grünen, FDP und SSW die Novellierung des Landesjagdgesetz beschlossen. Lediglich die SPD stimmte gegen das Gesetz, dass die Landesregierung im Sommer in den Landtag eingebracht hatte.

Hauke Göttsch begrüßte als jagdpolitischer Sprecher am Rande der Landtagssitzung den fraktionsübergreifenden Rückhalt für das Gesetz. „Der Landtag hat damit heute eines der modernsten Jagdgesetze in Deutschland verabschiedet. Seit dem vergangenen Jahr haben Regierung und Parlament gemeinsam daran gearbeitet. Erstmalig wird den Jägern mehr Verantwortung übertragen und Praxisnähe umgesetzt.

Mit der Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht wird ein zentrales Wahlversprechen der CDU in diesem Bereich umgesetzt. Der Wolf steht nun mit ganzjähriger Schonzeit im Landesjagdgesetz. An seinem Schutzstatus ändert sich also nichts. Jägerinnen und Jägern im Land bekommen nun jedoch endlich Rechtssicherheit im Umgang mit sogenannten Problemwölfen aber auch im Umgang mit verunfallten Tieren.

Auch bei einigen Prädatoren werden mit er Novellierung des Landesjagdgesetz Neuerungen eingeführt. Im Umgang mit Nutrias, einer invasiven Nagerart aus Südamerika, die sich teils explosionsartig vermehrt, schafft das Landesjagdgesetz nun Klarheit. Die Nutria kann zukünftig ganzjährig auch unter Zuhilfenahme von Nachtsichtgeräten bejagt werden. Dies führt u.a. auch zu mehr Sicherheit beim Deichschutz. Ähnliches gilt für Haarraubwild wie Marderhunde und Waschbären. Dabei trägt der Einsatz von Nachtsichtvorrichtungen nicht nur zu mehr Tierschutz sondern auch wesentlich zum Schutz unserer heimischen Tierwelt bei.

Eine weitere wichtige Neuerung ist die Einführung eines Schießnachweises als Voraussetzung für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden auf Schalenwild. Dies trägt nicht nur zu mehr Sicherheit bei sondern ist auch ein Beitrag zu mehr Tierschutz.

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