Landtag beschließt Nachtragshaushalt 2024

In der heutigen Plenarsitzung hat der Landtag einen Nachtragshaushalt für das laufende Jahr beschlossen. Die Vorlage eines Nachtragshaushalts durch die Landesregierung ist üblich, wenn sich im Vollzug des Haushalts im Laufe des Jahres Änderungen ergeben. Da sich nun im laufenden Jahr Änderungen abzeichnen, werden diese mit einem Nachtragshaushalt transparent nachvollzogen.

So ist beispielsweise absehbar, dass veranschlage Notkreditmittel nicht in voller Höhe benötigt werden und Einnahmen durch den Verkauf von Flächen durch das Land erzielt wurden.

In der Debatte zum Nachtragshaushalt sprach für die CDU-Fraktion der stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecher Ole Plambeck: „Es ist gut, dass die Landesregierung die Notkreditmittel genau geprüft hat, welche Mittel nicht mehr benötigt werden. Im laufenden Haushaltsjahr kann so etwas einfach besser ermittelt werden. Zudem sind Rückzahlungen aus der Anlage der Mittel des Sondervermögens Energie- und Wärmewende, Klimaschutz und Bürgerenergie zu erwarten, die in 2024 der Sondertilgung des Notkredits zugeführt werden müssen. Da die Mittel bisher festangelegt waren, konnten sie noch nicht zurückgeführt werden, was nun nachgeholt wird“, so Plambeck in der Debatte.

Darüber hinaus sprach Plambeck zu einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. Für das Haushaltsjahr 2025 eingeplante Zensus-Mittel werden nun überraschenderweise schon in diesem Jahr vom Bund mit den Ländern abgerechnet. Mit dem Änderungsantrag stellt der Landtag nun sicher, dass diese Mittel wie ursprünglich geplant, im Jahr 2025 genutzt werden können.

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