Landtag beschließt besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt
Der Landtag beschloss am Mittwoch in zweiter Lesung ein Gesetz zum besseren Schutz von Frauen und Kindern, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind. Größter Punkt dieses Gesetzes ist dabei die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (Fußfessel) für Täter. In verbundener Debatte debattierte der Landtag dabei auch über die Auswirkungen des neuen Gewalthilfegesetzes des Bundes auf Schleswig-Holstein.
Für die CDU-Fraktion redeten in der Landtagsdebatte die frauenpolitische Sprecherin Katja Rathje-Hoffmann und die parlamentarische Geschäftsführerin Birte Glißmann.
Katja Rathje-Hoffmann betonte: „In diesem Haus verbindet uns alle, dass wir unser Möglichstes tun, Frauen und Mädchen vor sexualisierter Gewalt, häuslicher Gewalt und Missbrauch zu schützen.“
Mit dem Gewalthilfegesetz schaffe der Bund etwas, was Schleswig-Holstein bereits seit langem habe. Von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder erhielten nun ein kostenloses und flächendeckendes Unterstützungs- und Hilfssystem. Ein solches Gesetz sei enorm wichtig für betroffene Frauen und ihre Kinder, da sie so endlich bundesweit einen Schutzanspruch auf Hilfe bei Gewalt erlangten, so die Abgeordnete.
Trotz der vielen unterschiedlichen Hilfe- und Schutzmöglichkeiten für gewaltbetroffene Frauen, bestünden noch viele Schutzlücken. Mit dem vorliegenden Gesetz schließe man nun einen Großteil dieser Schutzlücken.
Ein wichtiger Punkt des Landesgesetzes sei die Elektronische Aufenthaltsüberwachung. So kann der Bewegungsradius der Täter und Gefährder dauerhaft überwacht und Frauen so besser geschützt werden.
„Wir weiten den Anwendungsbereich der Schutzmaßnahmen wie der Wohnungsverweisung und Kontakt- und Näherungsverboten deutlich aus. Wir nehmen die sexuelle Selbstbestimmung als Schutzgut auf und weiten den Schutzbereich auf Kinder von gewaltbetroffenen Personen aus. Wir ermöglichen die Information von Kita und Schule über Schutzmaßnahmen, um eine Umgehung durch die gewaltausübenden Männer zu verhindern. Um den Übergang von gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen in ein Gewaltschutzverfahren stärker an die Bedürfnisse der Frauen anzupassen, weiten wir die Regelung auch in zeitlicher Hinsicht aus. Dieser Übergang wird bei der Rechtsgrundlage für die elektronische Fußfessel besonders wichtig.
Außerdem stellen wir mit dem geänderten Gesetzentwurf sicher, dass bei der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung keine Rückschlüsse auf den Schutz- oder Aufenthaltsort der gefährdeten Personen gezogen werden können. Auch hier darf keine Schutzlücke entstehen“, so Birte Glißmann.
Die frauenpolitische Sprecherin Katja Rathje-Hoffmann