Landtag berät Novellierung des Landeswassergesetzes

Die Veränderten Bedingungen durch die Folgen des Klimawandels mussten wir in Schleswig-Holstein in den vergangenen Jahren durch Extremwettersituationen, Starkregenereignisse oder auch die Ostseeflut hautnah erleben. CDU und Grüne haben sich daher auf den Weg gemacht, das Landeswassergesetz in Schleswig-Holstein zu novellieren, um auf diese Herausforderungen zu reagieren und die Resilienz unseres Landes in diesem Bereich zu stärken.

Für die CDU-Fraktion sprach in der Landtagsdebatte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Rixa Kleinschmit und stellte dabei die Notwendigkeiten dieser Anpassungen heraus, um Schleswig-Holstein auf die Herausforderungen des Klimawandels vorzubereiten.

Mit der Novelle soll nun ein überragendes öffentliches Interesse für den Küstenschutz festgestellt werden. Das sei notwendig, um den Herausforderungen mit dem steigenden Meeresspiegel und zunehmenden Stürmen begegnen zu können. Mit der Einführung des überragenden öffentlichen Interesses für Maßnahmen des Küstenschutzes reagiert die Koalition nun ganz konkret auf die Folgen der Ostseeflut aus dem vergangenen Jahr. Hier können nun schneller und einfacher Maßnahmen zum Schutz ergriffen werden.

Zur Finanzierung erklärte Kleinschmit, dass die geplante Erhöhung der Landeswasserabgabe moderat ausfalle und im Durchschnitt nur 5 Euro pro Jahr kosten werde, was notwendig sei, um den Küstenschutz langfristig zu sichern. Kleinschmit wies auch auf bürokratische Erleichterungen hin, die den Ausbau von Küstenschutzmaßnahmen beschleunigen sollen, etwa durch den Verzicht auf Genehmigungspflichten für kleinere bauliche Anlagen an Deichen.

Ausdrücklich hat die CDU dafür gesorgt, dass es mit der Novelle keine Feststellung eines überragenden öffentlichen Interesses für Moore und damit eine gesetzliche Festlegung auf die Wiedervernässung durch das Landeswassergesetz gibt.

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