Landtag berät in erster Lesung über Änderung der Landesverfassung

Vergangene Woche hatten die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SSW gemeinsamen einen Gesetzentwurf für die Änderung der Landesverfassung öffentlich vorgestellt. Am gestrigen Donnerstag hat der Landtag nun in erster Lesung über diesen Entwurf beraten und gut eine Stunde im Plenum darüber debattiert. Für die CDU-Fraktion sprachen in der Debatte der Fraktionsvorsitzende Tobias Koch und der fachlich zuständige Sprecher Dr. Hermann Junghans.

Junghans stellte in seiner Rede dabei heraus, dass es bei den eingebrachten Änderungsvorschlägen vor allem um die Aufnahme von Staatszwecken gehe. Staatszwecke in der Landesverfassung würden dabei mehr als jedes einfache Gesetz auch zu einem gemeinsamen politischen Bewusstsein beitragen.

„Sie sind der Auftrag an alle staatliche Gewalt, diese Staatszwecke bei Abwägungen zu berücksichtigen. Das heißt: In konkreten Zielkonflikten können Abwägungen auch zu Lasten einzelner Staatszwecke vorgenommen werden, wenn dafür nachvollziehbare Gründe dargelegt werden. Staatszwecke dienen der Auslegung und Weiterentwicklung des einfachen Rechts. Sie geben eine grundsätzliche Richtung für staatliches Handeln vor“, so Dr. Junghans in der Debatte.

Da für die Aufnahme in die Landesverfassung eine 2/3-Mehrheit notwendig sei, hätten diese Zwecke auch eine große Konsensfunktion, um ein Mindestmaß an politischer Kontinuität auch nach Regierungswechseln zu sichern. Die antragstellenden Fraktionen hätten dafür gemeinsam solide Kompromisse gefunden.

„Eine Verfassung ist ein besonderes Gesetz, über dessen Änderungen nur besonders reflektiert beschlossen werden sollte. Nicht jede auf Anhieb gut klingende Idee muss sofort in die Verfassung integriert werden. Auch die jetzt vorliegenden Vorschläge müssen hinsichtlich ihres genauen Wortlauts noch nicht der Weisheit letzter Schluss sein“, so Junghans abschließend.

Der gemeinsame Entwurf der vier Fraktionen und weitere Initiativen der Fraktionen von FDP und SPD werden nun in den kommenden Monaten in den Fachausschüssen beraten.

Den vollständigen Antrag (Drucksache 20/3684) mit den einzelnen Vorhaben finden Sie unter folgendem Link:

https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/03600/drucksache-20-03684.pdf

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