Landesverfassungsgericht lehnt Antrag von FDP und SSW auf einstweilige Anordnung ab
Landesverfassungsgericht lehnt Antrag von FDP und SSW auf einstweilige Anordnung ab

In der vergangenen Woche hatten die Fraktionen von FDP und SSW eine Normenkontrollklage gegen die kommunalrechtlichen Änderungen der Koalitionsfraktionen eingereicht und damit verbunden bei dem Gericht auch den Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt.
In der gestrigen Plenardebatte wurde dabei über eine Stellungnahme des Landtags zu diesem Antrag debattiert. In der Debatte zeigte sich der FDP-Abgeordnete Bernd Buchholz zuversichtlich, dass Gericht könne den Eilantrag nur ablehnen, wenn er offensichtlich unbegründet sei. Heute Mittag verkündete das Landesverfassungsgericht nun seine Entscheidung, den Antrag auf einstweilige Anordnung mit Blick auf die neue Mindestfraktionsgröße in kommunalen Vertretungen abzulehnen.
Die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts, den Antrag der Fraktionen von FDP und SSW auf einstweilige Anordnung abzulehnen, bestätigt unsere Auffassung, dass die von den Antragstellern durch die neue Regelung zur Fraktionsgröße befürchteten „schweren Nachteile“ demnach nicht vorliegen und mit Blick auf die Kommunalwahl am kommenden Sonntag keine Auswirkungen auf das Wahlverhalten für diese Parteien besteht.
„Der Antrag der Fraktionen von FDP und SSW war offensichtlich unbegründet. Wir sind überzeugt, dass das Gericht zu einem späterem Zeitpunkt auch in der Hauptsacheentscheidung unsere Auffassung von der Verfassungsmäßigkeit unserer kommunalrechtlichen Änderungen stützen und die Klage der beiden Oppositionsfraktionen abweisen wird, so wie es auch die Verfassungsgerichte anderer Bundesländer in ähnlichen Entscheidungen bereits getan haben“, kommentiert der kommunalpolitische Sprecher Thomas Jepsen die Entscheidung des Gerichts.