Landesregierung legt schriftlichen Bericht zu Mittagsverpflegung von Kindern und Jugendlichen in Kitas und Schulen vor
Der Landtag beschäftigte sich heute mit einem schriftlichen Bericht der Landesregierung (Drs. 20/2646) zur Mittagsverpflegung von Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen und Schulen in Schleswig-Holstein. Für die CDU-Fraktion sprach in der Debatte die sozialpolitische Sprecherin Dagmar Hildebrand.
Dabei ging die Sozialpolitikerin direkt zum Beginn ihrer Rede auf die Empfehlung des Bürgerrates „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“ ein. Der Bürgerrat empfiehlt täglich und bundesweit für alle Kinder und Jugendlichen ein kostenfreies und gesundes Mittagessen an Kitas und Schulen bereitzustellen. Damit sollten gesunde Ernährung und das Entgegenwirken von Mangelernährung gefördert werden, ebenso wie die Chancengleichheit.
Obwohl der Bürgerrat durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 10. Mai 2023 eingesetzt wurde, läge der Ball faktisch wieder bei den Ländern, die das kostenfreie Mittagessen nun einrichten und finanzieren sollten.
„Es gab hier vor einigen Jahren die Aktion „Kein Kind ohne Mahlzeit“ und natürlich sehen auch wir die Notwendigkeit der gesunden Ernährung in Kita und Schule. Schließlich werden hier wichtige Ernährungsmuster erlernt, die jeden Schüler und jede Schülerin ein Leben lang prägen. Aber das Mittagessen muss für das Land Schleswig-Holstein finanzierbar sein“, so die sozialpolitische Sprecherin Dagmar Hildebrand.
Ein kostenfreies Mittagessen für alle Kita-Kinder würde jährlich rund 140 Millionen Euro kosten. Das dafür nötige Finanzvolumen stehe Schleswig-Holstein nicht zur Verfügung.
Für die tägliche Mittagsverpflegung an den Grundschulen müsste das Land mehr als 48 Millionen Euro ausgeben. Weitere Kosten kämen hinzu, nämlich für eine Mittagsverpflegung außerhalb eines schulischen Ganztags- und Betreuungsangebots, insbesondere in der Sekundarstufe I und ggf. in höheren Jahrgangsstufen. Auch das sei für das Land nicht realisierbar.
Die Sozialstaffel sorge in Verbindung mit dem Bildungs- und Teilhabepaket aber bereits jetzt für die Entlastung von Familien mit geringem Einkommen und sichere die Verpflegung der Kinder. Für anspruchsberechtigte Kinder werde die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagessensverpflegung in Schule, Kita und Kindertagespflege komplett übernommen.
„Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber auch zu erwähnen: Hier ist nicht nur das Land allein dafür verantwortlich, dass die Kinder eine gesunde Mahlzeit einnehmen. Auch der Bund, die Kommunen und nicht zuletzt die Eltern tragen eine gemeinsame Verantwortung“, so Hildebrand.