Landeseigenheimzulage hat größte Wirkung der Entlastung von Familien
Landeseigenheimzulage hat größte Wirkung der Entlastung von Familien
Ausgerechnet die SPD, die den Steuersatz der Grunderwerbsteuer auf 6,5 % in der letzten Wahlperiode erhöht habe, fordere nun eine Entlastung“, amüsierte sich Ole-Christopher Plambeck, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion.
„Auch eine späte Erkenntnis kann eine gute Erkenntnis sein“, so Plambeck. So freue er sich erstmal, dass der Ersterwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien, sei es der Kauf einer Wohnung, eines Einfamilienhauses oder auch der Kauf eines Baugrundstücks unterstützt werden solle.
Die Frage sei bloß, wie das geschehen könne. Der SPD-Antrag enthalte nicht eine einzige Zahl oder einen einzigen Prozentpunkt, der Auskunft darüber geben könnte, wie konkret den Ersterwerb entlastet werden solle.
Und: „Sie haben keine Aussage getroffen, was ihre Forderung kostet“, so Plambeck an die Adresse der SPD.
„Bei diesen inhaltlich dünnen Rahmenbedingungen wollen sie aber schon den Weg festzurren. Nämlich die Einführung eines gesplitteten Grunderwerbssteuersatzes.
Sie behaupten tollkühn, dass das ohne weiteres gem. Artikel 105 Abs. 2a Satz 2 Grundgesetz funktioniert. Aber sind Sie sich da sicher? Denn das Grundgesetz spricht davon, dass die Länder die Befugnis zur Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer haben. Ob die Länder die Kompetenz zur Einführung eines gesplitteten Steuersatzes, also mehrerer Steuersätze haben, da ist sich auch nicht einmal der wissenschaftliche Dienst des Bundestages in seiner Stellungnahme sicher.“
Warum denn nicht einen schlankeren Weg gehen? Die CDU-Fraktion habe die Einführung einer Landeseigenheimzulage vorgeschlagen. Danach würde bei einem Ersterwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie jeder Ersterwerber 5.000 € und für jedes Kind weitere 5.000 € bekommen. Wenn ein Paar mit zwei Kindern erstmals ein Haus erwerbe, könne es also bis zu 20.000 €, max. jedoch die tatsächlich gezahlte Grunderwerbsteuer erstattet bekommen.
Das würde ca. 50 Mio. Euro pro Jahr kosten. Im Vergleich, wenn man den Grunderwerbsteuersatz von 6,5 Prozentpunkten um einen halben Prozentpunkt auf sechs Prozentpunkte senken würden, ca. 60 Mio. Euro.
Plambeck: „Bei unserem Vorschlag der Landeseigenheimzulage haben wir aber die größte Wirkung zwischen eingesetzten Mitteln und Zielerreichung, nämlich die Unterstützung des Ersterwerbs von Immobilien für eigene Wohnzwecke, insbesondere für Familien mit Kindern.“
Die Schließung von Steuerschlupflöchern bei den Share Deals solle bei der Gegenfinanzierung helfen. Schätzungsweise könnten 30-40 Mio. Euro Mehreinnahmen pro Jahr daraus kommen. Hierzu müsse man aber die nächste Steuerschätzung genau ansehen.
Zudem laufe derzeit auf Bundesebene die Initiative, einen länderbezogenen Freibetrag einzuführen.