In zweiter Lesung hat der Landtag heute abschließend über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Bestattungsgesetzes debattiert und die Gesetzesänderung letztlich beschlossen. Für die CDU-Fraktion stellte die sozialpolitische Sprecherin Dagmar Hildebrand noch einmal die mit dem Gesetz verbundenen Änderungen heraus.
Mit dem gesellschaftlichen Wandel habe sich in den letzten Jahren auch die Bestattungskultur verändert. Daher sei es richtig nun mit einer Änderung des Bestattungsgesetzes zu reagieren. Dabei stellte Hildebrand in ihrer Rede heraus, dass zukünftig die Möglichkeit geschaffen werden, die Asche von Verstorbenen auch auf einem festgelegten Teil des Friedhofes zu verstreuen. „Wichtig für diese Art der Beisetzung ist: Es gilt immer und ausschließlich der Wille des Verstorbenen – und nicht der Wunsch der Hinterbliebenen“, so Hildebrand.
Dabei gehe es mit dem Gesetzentwurf auch darum, Rechtssicherheit für die Betreiber von Krematorien zu schaffen. Klar sei aber, dass Asche von Verstorbenen auch zukünftig nicht entnommen werden darf.
Das neue Bestattungsgesetz wird zukünftig nun auch die sarglose Bestattung, auf Wunsch des Verstorbenen ermöglichen und schafft klare Regelungen für die Seebestattung.