Krankenhausreform ja - aber so auf keinen Fall!
Teil der heutigen Plenartagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags war auch eine Debatte über die geplante Krankenhausreform der Bundesregierung. Für die CDU-Fraktion sprach der gesundheitspolitische Sprecher, Hauke Hansen:
„Ohne Sinn und Verstand, mit dem Kopf durch die Wand! Das ist offensichtlich die Vorgehensweise von Herrn Bundesgesundheitsminister Lauterbach bei dem extrem wichtigen Gesetzgebungsverfahren zur Krankenhausreform“, so Hansen zu Beginn seiner Rede.
Diese Kritik werde im Kern auch durch das Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung über den Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zu einem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) getragen.
Zur Wahrheit gehöre aber auch, dass man die Ziele der Reform wie die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung und Entbürokratisierung im Grundsatz unterstütze. Der vorliegende Kabinettsentwurf allerdings könne ein Erreichen dieser Ziele nicht sicherstellen – so auch die Kernaussage eines Gutachtens des Bundesrechnungshofes.
Abschließend äußerte sich Hansen auch zur Entbürokratisierung durch die geplante Einführung von Stichproben:
„Bundesgesundheitsminister Lauterbach führt eine Regelung zur Verwaltungsvereinfachung ein, die vor 10 Jahren zur Verwaltungsvereinfachung abgeschafft wurde und die sich bereits damals als wirkungslos erwiesen hat“.
Er dankte Ministerin von der Decken für den unermüdlichen Einsatz für eine bessere Krankenhausreform.