Konsequentes Vorgehen gegen digitale sexualisierte Gewalt in Schleswig-Holstein

Die Landesregierung hat am Montag in Kiel ein umfassendes Zehn-Punkte-Maßnahmenpaket zur Bekämpfung digitaler sexualisierter Gewalt vorgestellt. Parallel dazu wurden zentrale Inhalte aus dem Alternativantrag der Regierungsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen für die kommende Mai-Plenartagung präsentiert. Für die CDU-Fraktion nahm die polizeipolitische Sprecherin, Birte Glißmann, an der Pressekonferenz teil.

Im Zentrum der Maßnahmen stehen ein besserer Schutz für Betroffene, eine effektivere Strafverfolgung sowie eine stärkere Prävention. So sollen Beratungs- und Hilfsangebote ausgebaut, die Ermittlungsarbeit der Polizei durch zusätzliche Cyberanalysten und bessere Software gestärkt sowie Fortbildungsangebote in Justiz und Bildung gezielt erweitert werden. Auch eine landesweite Aufklärungskampagne ist vorgesehen.

Aus Sicht der CDU-Fraktion kommt es dabei besonders auf drei Punkte an: mehr Transparenz, stärkere Strafverfolgung und klare rechtliche Rahmenbedingungen.

Ein zentrales Anliegen ist daher die verbesserte Datenlage. Wie Birte Glißmann betont, müsse digitale sexualisierte Gewalt künftig in der Polizeilichen Kriminalstatistik gesondert ausgewiesen werden. „Erst anhand konkreterer Zahlen können weitere Rückschlüsse für eine noch bessere Strafverfolgung und einen besseren Schutz der Betroffenen gezogen werden“, ist sich Glißmann sicher.

Ergänzend dazu setze man sich auch dafür ein, dass auch auf Bundesebene ein umfassendes Lagebild erstellt wird, das sowohl rein digitale Taten als auch die Verlagerung analoger Gewalt in den digitalen Raum berücksichtigt.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt sodann auf der Stärkung der Sicherheitsbehörden. Bereits in den vergangenen Jahren wurden fast 80 zusätzliche Stellen für die Polizei zur Bekämpfung von Cyberkriminalität geschaffen. Dieser Ausbau soll konsequent fortgesetzt werden. Aus diesem Grund werde bereits der Haushaltsentwurf für das Jahr 2027 weitere 18 Stellen für Cyberanalysten vorsehen. Strafverfolgungsbehörden müssen technisch und personell mit der rasanten Entwicklung digitaler Kriminalität Schritt halten können.

Auch der rechtspolitische Rahmen spielt eine entscheidende Rolle. Man begrüßt ausdrücklich die Initiative des Bundes für ein Gesetz zum besseren Schutz vor digitaler Gewalt. Gleichzeitig wird darauf Wert gelegt, bestehende Lücken zu schließen – insbesondere beim Thema Identitätsdiebstahl. Dieser ist aus Sicht der CDU keine Unterkategorie digitaler Gewalt, sondern sollte eine eigene Strafbarkeit begründen, um Betroffenen wirksame Ansprüche auf Auskunft, Löschung und Sperrung gegenüber Plattformbetreibern zu ermöglichen. An dieser Stelle gehöre der Entwurf des Bundes noch nachgeschärft.

Digitale sexualisierte Gewalt ist kein Randphänomen, sondern ein wachsendes gesamtgesellschaftliches Problem. Neue Technologien, insbesondere künstliche Intelligenz, verschärfen die Lage zusätzlich. „Dieser Entwicklung müssen wir gesamtgesellschaftlich begegnen und dem sich laufend entwickelnden Phänomen im Rahmen der Strafverfolgung besonders Rechnung tragen“, so Glißmann.

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