Koalition ändert Kommunalrecht - Hybride Sitzungen in Kommunalvertretungen auf den Weg gebracht
In erster Lesung hat der Landtag heute über einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften beraten. Im Kern geht es dabei darum, den Kommunen die Möglichkeit für hybride Sitzungen ihrer Gremien zu geben. Für die CDU-Fraktion sprach in der Debatte der kommunalpolitische Sprecher Thomas Jepsen.
Jepsen stellte dabei die Erfahrungen aus der Notsituation in der Pandemie heraus. „Die Kommunen haben gezeigt, dass das mit digitaler Teilnahme an den Sitzungen funktionieren kann.
Auch ohne allumfassende Notsituation kann es für die einzelnen Kommunalvertreter ja individuelle Situationen geben, wodurch mal eine Teilnahme in Präsenz verhindert wird. Z.B. bei Krankheit, bei zeitweise beruflicher Abwesenheit, bei einem Auslandssemester, bei Kinderbetreuung, bei Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger oder sei es bei Unwetterlagen“, so Jepsen weiter.
Für all diese Situationen schaffe der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen nun eine Lösung für die digitale Sitzungsteilnahme. Damit könnten die Kommunen ihre politische Praxis nun flexibler gestalten und gleichzeitig die Kommunalpolitik für viele Menschen attraktiver machen.
„Die Kommunalvertreter brauchen alle Möglichkeiten, um ihre Mandate möglichst flexibel wahrnehmen zu können und die Kommunen brauchen flexible Mandatsträger. Wir stärken das kommunale Ehrenamt und somit auch die kommunale Selbstverwaltung“, so der kommunalpolitische Sprecher.
Die Kommunen sollen nun frei entscheiden können, ob und in welchem Rahmen sie ihren Kommunalvertretern eine digitale Sitzungsteilnahme ermöglichen. Durch die Hauptsatzung können individuelle Regelungen zur digitalen Teilnahme getroffen werden: Für die Kommunalvertretung, für einzelne oder für alle Ausschüsse, für Beiräte oder generell für alle Sitzungen. Die Kommunen bleiben diesbezüglich in der Gestaltung ihrer Hauptsatzung frei. Vorgabe ist dabei lediglich, dass die oder der Vorsitzende der jeweiligen Sitzung persönlich im Sitzungsraum anwesend sein muss und dass die technischen Möglichkeiten zur gegenseitigen Wahrnehmung gegeben sein müssen.
Nach 2 Jahren, wenn die Regelung erprobt und eingespielt ist, bekommen die einzelnen Vertreter sogar unabhängig von den Regelungen der Hauptsatzungen ein Recht auf digitale Teilnahme an den Sitzungen der Kommunalvertretungen; wobei aber auch dann die technische Möglichkeit gegeben sein muss.
Die zweite Lesung und finale Verabschiedung des Gesetzes ist für Dezember vorgesehen, damit die Regelung dann zum neuen Jahr in Kraft treten kann.