Kinder und Jugendliche brauchen eine Stimme

Der schleswig-holsteinische Landtag debattierte heute über den Kinderschutz sowie die Jugendförderung.  Die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Katja Rathje-Hoffmann, sagte dazu:

„Kinder und Jugendliche sind besonders zu schützen. Ihr Wohl sollte immer im Mittelpunkt stehen. Und weil sie besonders schützenswert sind, ist auf Bundesebene das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Kraft getreten. Diese Änderungen passen wir im schleswig-holsteinischen Gesetz nun an, damit wir auch hier den Kinder- und Jugendschutz weiter stärken können – zur Verbesserung der Situation von vielen jungen Menschen. Einfach gesagt: Wir wollen einen noch besseren Kinder- und Jugendschutz in Schleswig-Holstein.“

Damit sich Fälle der Vergangenheit nicht wiederholen, sollten die Rechte von Kindern und Jugendlichen nicht nur gesetzlich gestärkt werden, sondern sie brauchten auch eine Stimme und die aktive Mitbestimmung, so die Abgeordnete.

„Wir wollen organisierte Formen der Selbstvertretung weiter unterstützten und ausbauen. Dabei ist es außerordentlich wichtig, dass sich die Kinder und Jugendlichen miteinander austauschen und ihre Erfahrungen mitteilen können.  Sie sollen auf Landesebene zusammenkommen und sich beraten, um Empfehlungen auszusprechen, wie das Leben in stationären Einrichtungen und Pflegefamilien besser gestaltet werden kann“, erläuterte Rathje-Hoffmann.

Insbesondere Kinder und Jugendliche in schwierigen Situationen, in stationären Einrichtungen oder Pflegefamilien, solle spezielle Aufmerksamkeit geschenkt werden. Sie dürften mit ihren Sorgen und Ängsten nicht allein gelassen werden, fordert die Sozial-Expertin. „Sie brauchen ein Sprachrohr. Sie sind schließlich Experten und Expertinnen in eigener Sache. Die Kinder und Jugendlichen warten nur darauf, dass sie ihre neuen gesetzlichen Rechte endlich wahrnehmen können. Mitreden, mitbestimmen und mitentscheiden – Das ist den Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien und stationären Einrichtungen wichtig. Daher wollen wir die Änderungen auch hier in der Landesgesetzgebung umsetzen. Es ist enorm wichtig, dass sie in Kraft tritt, damit es auch in Schleswig-Holstein eine rechtliche Basis für Kinder- und Jugendvertretungen auf Landesebene gibt“, so Katja Rathje-Hoffmann.

Die Einführung eines Jugendchecks für Gesetze und Verordnungen in Schleswig-Holstein, wie vom SSW vorgeschlagen, höre sich vorerst sehr smart an. Es bedeute jedoch auch einen sehr beachtlichen Mehraufwand im Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren für das Parlament, die Landesregierung und die Ministerien. Deshalb sei es nur ratsam, dass sich der Sozialausschuss damit genauer auseinandersetzen solle, erläuterte die Abgeordnete.

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