Jamaika verbindet Ökonomie und Ökologie

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„Die im Juni eingebrachte Fassung des Klimaschutzgesetzes diente dazu, die in den letzten Jahren aufgetretene Lücke bei den Klimaschutzzielen zu schließen. Eine Lücke, die daraus resultierte, dass die SPD-Vorgängerregierung mit ihrem Energiewende- und Klimaschutzgesetz nur einen Papiertiger beschlossen hatte. Dort wurden lediglich Ziele formuliert, ohne sich um deren Umsetzung Gedanken zu machen“, so Tobias Koch.

Dieses Versäumnis werde mit einer Reihe von konkreten Maßnahmen geheilt, mit denen sowohl die Erzeugung von regenerativem Strom weiter ausgebaut als auch ganz direkt ein Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes geleistet werde.

So würden die Klimaschutzziele für die Jahre 2030 bis 2045 an die heraufgesetzten Vorgaben auf Bundes- und der europäischen Ebene angepasst: 65 Prozent CO2 Einsparung bis 2030 statt bisher 55 Prozent. Klimaneutralität bereits 2045 - und damit fünf Jahre früher als bislang geplant. Der Schlüssel dafür liege zuallererst beim Bund, denn mit seinen Gesetzgebungskompetenzen verfüg er über den deutlich größeren Hebel als die Landtage in ihren Zuständigkeitsbereichen. Die Weichen dafür habe der Bund aber auch schon gestellt: Zum einen mit der bereits im Jahr 2019 beschlossenen CO2-Bepreisung, die in den nächsten Jahren weiter aufwachsen werde. Und zum anderen mit dem 8-Milliarden-Euro Sofortprogramm, das die Bundesregierung umgehend im Juni auf den Weg gebracht habe.

Koch erläuterte, was die Bundesregierung bisher geleistet habe: Von dem 8-Milliarden-Euro Sofortprogramm würden allein 4,5 Mrd. Euro in Förderprogramme für die energetische Gebäudesanierung fließen. 1 Mrd. Euro stelle der Bund bis 2025 für einen klimagerechten, sozialen Wohnungsbau bereit. Mit 400 Millionen Euro werde der Radverkehr gefördert, indem das Radwegenetz ausgebaut sowie Radparkplätze und Lademöglichkeiten für e-Bikes eingerichtet werden. Nicht zuletzt stünden 1,5 Mrd. Euro bereit, um die Dekarbonisierung der Industrie schneller voranzubringen und die Nutzung von industrieller Abwärme zu ermöglichen.

Förderprogramme aufzulegen, also Anreize zu schaffen, seien besser als Verbote.

Ehrgeizige Ziele, um der Vorbildfunktion der Landesverwaltung gerecht zu werden, seien die Reduzierung der Treibhausgasemissionen der Landesverwaltung bis 2030 um 65 Prozent und eine komplett CO2-freie Strom- und Wärmeversorgung der Landesliegenschaften bis zum Jahr 2040.

Um dieses Ziel zu erreichen, würden in den nächsten Jahren ganz erhebliche Investitionen in die Gebäude des Landes erfolgen müssen, so würde mit 197 Euro je Tonne ganz konkret ein CO2 Schattenpreis nach dem Referenzwert des Umweltbundesamtes zugrunde gelegt.

Koch: „Das Ergebnis von Wirtschaftlichkeitsberechnungen zur Gebäudesanierung wird sich mit dem Ansatz dieses CO2 Schattenpreises ganz gewaltig in Richtung energetische Sanierung verschieben und damit umfangreiche Investitionen erforderlich machen. Und Neubauten werden nach dem Gesetzestext zukünftig von vornherein nach dem Passivhaus-Standard errichtet, was ebenfalls zusätzliche Investitionen erfordert.“

Neben den öffentlichen Gebäuden und den Fahrzeugen der Landesverwaltung werde man auch den Schienenpersonennahverkehr in Schleswig-Holstein bis zum Jahr 2030 treibhausgasneutral machen – denn auch dafür ist ausschließlich das Land zuständig. Auch beim öffentlichen Personennahverkehr der Kommunen – also im Busverkehr – könne dies gelingen.

Neben den genannten zusätzlichen Maßnahmen, zu denen auch noch die Ausweitung der Wärmeplanung und die Reduzierung der Büroflächen in der öffentlichen Verwaltung gehöre, wurde der Juni-Gesetzentwurf noch an einer weiteren Stelle konkretisiert, nämlich bei der Pflicht zur Erzeugung von 15% Wärme aus regenerativen Quellen, wenn in vorhandenen Wohngebäuden die Heizungsanlage komplett ausgetauscht werde.

Neben der technischen Lösung also z.B. durch den Einbau von Warmwasserkollektoren auf dem Dach habe bereits der Juni-Entwurf vorgesehen, dass diese Verpflichtungen zum Teil auch durch das Erstellen eines Sanierungsfahrplanes für das Gebäude abgegolten werden kann. Die gute Nachricht: Wer ab dem 1. Juli 2022 seine alte Heizungsanlage komplett erneuere und wem dabei die Installation von Warmwasserkollektoren oder einer Erdwärmepumpe zu aufwendig und zu teuer sei, der könne stattdessen auch wieder eine normale Gasheizung installieren.

Aber: „In diesem Fall muss jedoch der Abschluss eines Bezugsvertrages nachgewiesen werden, bei dem nicht nur normales Erdgas, sondern mit einem Anteil von 15% auch Biogas, Biomethan, grüner Wasserstoff oder ähnliches bezogen wird. Der Gasbezug ist dann zwar etwas teurer als bei reinem Erdgas, dafür spart der Hausbesitzer aber die aufwendigen Umbauarbeiten. Und für das Klima ist der Bezug von 15% Biogas genau so gut wie die Erzeugung von 15% der Wärme durch Sonnenkollektoren oder Erdwärme.“

Weitere Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung:

·         Verkürzung von Einwendungsfristen im Rahmen von Anhörungsverfahren

·         Erhebung von Einwenden auch mit einem elektronischen Formular online möglich

·         Reduzierung des Verwaltungsaufwands, indem die Entscheidungen über eingegangene Einwendungen stärker als bisher mittels amtlicher Bekanntmachung kommuniziert werden können

Aus formalen Gründen fänden sich diese Maßnahmen nicht im Energiewende- und Klimaschutzgesetz wieder, weil es hierzu einer Änderung des Landesverwaltungsgesetzes bedürfe. Dazu werde es ein separates Gesetzgebungsverfahren geben.

Koch abschließend: „Langwierige Planungsverfahren sind aber für die Energiewende und den Klimaschutz genauso zu einem Verhinderungsfaktor geworden, wie sie es für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur schon lange sind.  Deshalb ist es wichtig, solche Maßnahmen mitzudenken und zu regeln, wenn wir die Energie- und Klimaschutzziele erreichen wollen.“

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