In Europa steht die sprachliche und kulturelle Vielfalt unter einem besonderen Schutz
In der heutigen Sitzung des Landtages debattierten die Fraktionen die Stellung von Minderheitensprachen in der Europäischen Union. Für die CDU-Fraktion sprach die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Minderheitenpolitik, Uta Wentzel.
„Bei einer Weltbevölkerung von über 8 Milliarden Menschen existieren aktuell 7.139 Sprachen. Tendenz stark sinkend. Laut der UNESCO sind allein in der Europäischen Union 128 Sprachen bedroht. Mit der Entwicklung der Nationalstaaten in der Neuzeit, hatten die Regionalsprachen oft das Nachsehen. Man strebte eine einheitlichere Kultur und gemeinsame Sprache an“, so Wentzel zu Beginn ihrer Rede.
Wenn dies allerdings in einer systematischen Unterdrückung der Identität ganzer Bevölkerungsgruppen gipfele, seien Gewaltexzesse meist nicht mehr fern.
„Als Beispiel seien hier die Abschaffung der jahrhundertealten Selbstbestimmungsrechte der Basken und Katalanen unter Franco genannt oder auch die systematische Unterdrückung ganzer Völker und ihrer Kulturen in der ehemaligen Sowjetunion und die daraus resultierenden, anhaltenden Konflikte“, so die Flensburger Abgeordnete ausführend.
„Menschenrechte und gerade Minderheitenrechte müssen immer wieder erkämpft, erstritten und geschützt werden. Sie sind die Basis und der Garant für unser friedliches Miteinander. Minderheitenschutz ist Teil des Pluralismus in der Demokratie, in der unterschiedliche Gruppen ihre Interessen aushandeln“, so Wentzel weiter.
Besonders wichtig für die Identität sei Sprache, denn diese verbinde eine Person mit ihrer Herkunft. In Europa stehe daher die sprachliche und kulturelle Vielfalt unter einem besonderen Schutz.
„Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen wurde 1992 vom Europarat gezeichnet und ist in Deutschland am 1. Januar 1999 in Kraft getreten.
Ziel dieses Abkommens ist es, Regional- oder Minderheitensprachen als gemeinsames europäisches Erbe zu schützen und den kulturellen Reichtum Europas zu fördern. Die Staaten der EU berichten alle fünf Jahre dem Generalsekretär über die Umsetzung der Sprachencharta und des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten und alle 2 ½ Jahre über die Umsetzungen der Empfehlungen des prüfenden Sachverständigenausschusses“, so Wentzel.
Schleswig-Holstein stehe wie kaum eine andere Region in Europa für Versöhnung, Vielfalt und Toleranz. Mit Blick auf die deutsch-dänische Geschichte war es oft Schleswig-Holstein, das Entwicklungen zur Gleichstellung und zum Schutz der Minderheiten angestoßen habe.
„Wir begrüßen daher den Vorschlag (der Konferenz zur Zukunft Europas), zur Einrichtung einer eigenen Institution zur Förderung der Sprachenvielfalt auf europäischer Ebene.
Wir unterstützen einstimmig die Landesregierung, bei ihrem Vorschlag, Schleswig-Holstein als möglichen Standort für eine solche EU-Einrichtung vorzusehen.
Denn bei uns existiert ein gewachsenes minderheitenpolitisches und wissenschaftliches Netzwerk mit dem ECMI (European Centre for Minority Issues) und der FUEN (Förderalistischen Union Europäischer Nationalitäten)“, so die Sprecherin für Minderheiten Politik Uta Wentzel abschließend.