Im Kern ändert sich bei der Entscheidung über die Schulleitungen nichts

Der Landtag heute über die geplanten Änderungen des Schulgesetzes beraten. Dabei ging es auch um die geplanten Änderungen in Bezug auf die Schulleiterwahl.

„Die geplanten Änderungen des Schulgesetzes sind nicht nur richtig, sondern auch vernünftig und zukunftsweisend. Das weiß ich aus eigener Erfahrung, denn ich selbst saß bereits mehrfach in einem Schulleiterwahlausschuss, weiß von seiner Zusammensetzung und von seiner Bedeutung für die Region, die Schule und den Schulträger“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher Martin Balasus.

Schulleiterin oder Schulleiter sei ein Job, für den es keine Ausbildung gebe. Natürlich biete das IQSH Seminare zu den Aufgaben der Schulleitung an, dennoch unterscheide sich dieses Berufsfeld fundamental vom Unterrichten, dem eigentlichen Kerngeschäft der Lehrkräfte. Als Schulleitung stehe die Schulentwicklung im Fokus – im Prinzip eine Managementtätigkeit.

„Da ist es doch nur folgerichtig, dass das Ministerium einen genauen Blick auf die Bewerber haben und die Eignung feststellen möchte. Konsequenterweise sollen bestimmte Fähigkeiten, die man für die neue Aufgabe benötigt, festgeschrieben werden. Es handelt sich also um eine Maßnahme zur Qualitätssteigerung!“, so Balasus weiter.

„Das wird die Qualität der Besetzungen verbessern und soll zusätzlich die Eignung für Führungsaufgaben überprüfen. Davon profitieren alle Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern. Eine gute Schulleitung muss nicht nur eine gute Lehrkraft, sondern vor allem eine gute Führungsperson sein. Denn das Aufgabenprofil der Schulleitung gleicht heute eher einer komplexen Managementtätigkeit, bei der die Schulentwicklung im Fokus steht“, so Balasus weiter.

Neben der Schulleiterwahl solle im neuen Schulgesetz noch Weiteres auf den Weg gebracht werden. Hier ein paar Auszüge:

„In höheren Jahrgangsstufen soll mehr digitaler sowie Hybrid-Unterricht möglich sein, natürlich in vertretbarem Umfang und wenn es didaktisch-pädagogisch sinnvoll ist. Und bei längerer Krankheit ist die Zuschaltung von zuhause möglich. Außerdem wird das Entgegentreten gegen Antisemitismus und Rassismus ausdrücklich als Bildungs- und Erziehungsziel aufgenommen. Und wir wollen konsequent die Einhaltung der Schulpflicht sicherstellen, indem ein Schüler nur dann von einer Schule abgemeldet werden darf, wenn die Aufnahme auf einer anderen nachgewiesen wurde. Ebenso soll es im Bereich der inklusiven Beschulung eine Stärkung der Elternmitwirkung geben.“

Pressemitteilungen filtern