Gute Pflege muss für alle finanzierbar sein
„Bereits in der letzten Plenartagung habe ich ausgeführt: gute Pflege ist wichtig und muss für alle finanzierbar sein! Das bedeutet, dass es nicht sein kann, dass eine bessere und gerechtfertigte Bezahlung in der Pflege zur getrübten Freude der Pflegekräfte wird, in dem Wissen, dass sich viele Pflegebedürftige Pflege zukünftig nicht mehr werden leisten können und infolgedessen Pflegeleistungen kürzen oder kündigen. Das alles kann für viele ambulante und stationäre Pflegedienste im Land im Übrigen existenzgefährdende Auswirkungen haben. Für die Pflegebedürftigen und ihre An- und Zugehörigen stellen die steigenden Kosten zunehmend eine immer größere Belastung dar. Pflege droht somit zum Armutsrisiko zu werden und der Gang zum Sozialamt und der Antragstellung von Hilfe zur Pflege ist dann nicht mehr weit oder sogar unvermeidbar“, erklärte die pflegepolitische Sprecherin Andrea Tschacher.
Man unterstütze daher die Forderungen der pflegebedürftigen Menschen sowie der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in Schleswig-Holstein für eine stärkere finanzielle Unterstützung des Bundes.
Die Bundesregierung sei konkret aufgefordert, im Hinblick auf die immer weiter steigenden Pflegekosten zu entlasten und die drastisch steigenden Eigenanteile angemessen zu kompensieren.
Die Koalition begrüße daher ausdrücklich den Dringlichkeitsantrag „Abfederung der finanziellen Mehrbelastungen für Pflegebedürftige in allen Pflegesettings“, der im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz Anfang September beschlossen wurde. Dieser Antrag fordere den Bundesgesundheitsminister konkret zum Handeln auf.
„Daraus resultiert folgendes: Im ersten Schritt muss die Umsetzung und Ausgestaltung dieser Regelungen durch den Bund abgewartet werden. Anhand der vorliegenden Ergebnisse kann dann eine Einschätzung zu etwaigen Erfordernissen und im Hinblick auf weitere Entlastungen auf Landesebene vorgenommen werden.
So macht es in einem zweiten Schritt Sinn, die durch das Land gestaltbaren Möglichkeiten der Entlastung pflegebedürftiger Menschen und einer möglichen Reform des Landespflegegesetzes zu ermitteln“, so Tschacher abschließend.