Glückspielbehörde braucht jetzt bundesweite Unterstützung
Schleswig-Holstein hat bundesweit Geschichte geschrieben
„Wir haben uns 2004 in der CDU-Fraktion das erste Mal mit diesem Thema beschäftigt und hatten einige dicke Bretter zu bohren. Das Ziel von damals haben wir nun erreicht: die Kanalisierung des im Internet stattfindenden Glückspiels – zum damaligen Zeitpunkt schon ein milliardenschwerer Markt, aber nicht kontrolliert wurde, weder auf Jugendschutz, noch auf Spielerschutz.
Im vergangenen Jahr haben wir den Glücksspielstaatsvertrag unterschrieben. Im Jahr 2004 waren wir noch allein mit unserem Ansinnen, heute aber gilt dieser Staatsvertrag in der ganzen Bundesrepublik. Einbezogen wurden bei der Entwicklung des Vertrages immer wieder die Sozialverbände. Es war uns ein wichtiges Anliegen, ein Las Vegas zu verhindern und stattdessen genau zu kontrollieren, wer da was spielt und wie die Daten- und Geldströme fließen.
Wir haben jetzt eine gemeinsame Behörde in Halle in Sachsen-Anhalt als erste Bundesbehörde in den Neuen Bundesländern. An der Spitze der Behörde steht Frau Tamara Zieschang, ehemalige Staatssekretärin aus Schleswig-Holstein, nun dort Innenministerin, geleitet wird die Behörde ebenfalls von einem Schleswig-Holsteiner, Herrn Ronald Benter.
Diese ist noch im Aufbau und hat noch wenige Mitarbeiter (zwölf, im Vergleich zu 300 in der dänischen Glücksspielbehörde). Etwa 100 Mitarbeiter fehlen noch, da braucht es Unterstützung aus allen Bundesländern, damit es bald die Lizenzgenehmigung geben kann – bevor die Anbieter in das Ausland ausweichen und damit unser Plan der Kanalisierung gescheitert wäre.
Dann muss überlegt werden: Wie viel des Ergebnisses geht an die Suchtverbände, wie viel an die Minderheiten, und wie viel geben wir in den Breitensport und in die sozialen Verbände. Dazu wird ein Beirat gegründet werden, an dem alle Vertreter an einem Runden Tisch zusammenkommen.
Wir sind also ein ganzes Stück weitergekommen, der Weg von 2004 bis heute hat sich gelohnt. Die Kontrolle des 20 Milliarden Euro starken Marktes (vorher nicht kontrolliert) findet zukünftig statt.
Wir erteilen zukünftig die Lizenzen (4+1), vier werden wir vergeben nach seriösen und strengen Kriterien, eine bekommt unsere eigene Casinogesellschaft, damit sie auch wettbewerbsfähig ist. Darüber hinaus haben wir heute auch das Thema der Spielhallen zu beschließen im gleichen Kontext. Auch hier ist es uns gelungen, eine Bestandsgarantie abzugeben. Denn bisher sind die Spielhallen in Schleswig-Holstein - anders als in Hamburg oder Berlin – nicht negativ aufgefallen, sondern haben sich an die hier geltenden Regeln gehalten, wie das Wirtschaftsministerium regelmäßig überprüft hat.
Der Weg, den wir am Ende jetzt gegangen sind, ist im Interesse der Betreiber, der Sozialverbände, der Minderheiten, der Suchtverbände. Vorbildlich also, Schleswig-Holstein kann sagen, es ist den Weg vorangegangen. Nicht nur Jamaika, sondern dieses Haus hat bundesweit Geschichte geschrieben.“