Gespensterdiskussion bringt keinen Fortschritt für das Gesundheitssystem
Gespensterdiskussion bringt keinen Fortschritt für das Gesundheitssystem
Der schleswig-holsteinische Landtag debattierte heute über die finanzielle Belastung von Krankenversicherten. Für die CDU-Landtagsfraktion sagte der gesundheitspolitische Sprecher, Hauke Hansen:
„Als vor wenigen Monaten durch den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach der Zusatzbeitrag für die gesetzlichen Krankenkassen von 1,3% auf 1,6% angehoben wurde, wurden Versicherte finanziell mehr belastet. Vorgestern wurde durch Herrn Lauterbach nun eine Beitragserhöhung für die gesetzlichen Krankenkassen zum 1.1.2024 angekündigt, hierdurch werden Versicherte zukünftig auch tatsächlich höher belastet werden.“
Der vorliegende SPD-Antrag spreche sich gegen eine Mehrbelastung der Versicherten aus. „Wer nun denkt, die SPD stellt sich gegen den SPD-Bundesgesundheitsminister, hat weit gefehlt. In ihrem Antrag geht es nicht um diese realen Beitragserhöhungen und somit tatsächlichen Mehrbelastungen“, so Hansen.
Es gehe der Opposition um eine im Konjunktiv getätigte Aussage der Landesgesundheitsministerin Kerstin von der Decken zur 2013 abgeschafften Praxisgebühr in der Online-Ausgabe einer Krankenkassen-Zeitschrift. Der Gesundheitspolitiker stellte klar: „Wir führen also heute auf Antrag der Opposition eine konstruierte Gespensterdiskussion. Zu den tatsächlichen Beitragserhöhungen wird geschwiegen.“
Es fehle dem Gesundheitssystem viel Geld. Nach Einschätzung des Bundesgesundheitsministers sind 25 Prozent der Krankenhäuser bundesweit von einer Schließung bedroht, weil sie sich in finanzieller Schieflage befinden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hatte bereits Ende Dezember 2022 verkündet, dass deutsche Kliniken für 2023 eine „Insolvenzwelle, die sich kaum mehr stoppen lässt“, erwarten.
Hauke Hansen zur Situation in Schleswig-Holstein: „Mit dem Klinikum Bad Bramstedt hat vor wenigen Wochen die dritte größere Klinik in Schleswig-Holstein binnen Jahresfrist ein Insolvenz- beziehungsweise Schutzschirmverfahren beantragen müssen.“
Ein Grund hierfür sei, dass die Krankenkassen nicht genug Geld haben, um die Kosten aller Kliniken, Apotheken, Medikamente und Ärzte auszugleichen. Und das läge zum Beispiel daran, dass vom Bund für die Empfänger von Sozialtransferleistungen zu wenig Geld an die gesetzlichen Krankenkassen gezahlt wird. „Wir reden hier von rund 10 Milliarden Euro jährlich. Am Ende ist der Bund für die Betriebsmittelfinanzierung der Krankenhäuser zuständig“, so Hansen.
Aktuell werde eine Reform des Krankenhauswesens diskutiert. Diese Reform wird massive Auswirkungen auf die Kostenentwicklung in dem Gesundheitssystem haben.
„Nun gilt es diese Vorschläge abzuwarten, sie zu bewerten und am Ende über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Das Gesundheitswesen und seine Fortentwicklung im Rahmen der Selbstverwaltung braucht zum jetzigen Zeitpunkt kein Ausschließen von Einzelmaßnahmen“, so Hansen abschließend.