Geschlossenheit und Verantwortung sind das Credo in herausfordernden Zeiten

Geschlossenheit und Verantwortung sind das Credo in herausfordernden Zeiten

Der heutige Plenartag stand ganz im Zeichen des Landeshaushalts, der heute in zweiter Lesung im Landtag beraten und schließlich beschlossen wurde. Aufgrund von Wirtschaftskrise, steigenden Zinsen und hoher Inflation hat es Schleswig-Holstein mit einer extrem schwierigen Situation im Haushalt zu tun. Im Rahmen der Generaldebatte sprach der Fraktionsvorsitzende Tobias Koch. Zu den einzelnen Einzelplänen haben im Anschluss in der Debatte die zuständigen Fachsprecherinnen und Fachsprecher der Fraktion gesprochen.

Seit zwei Jahren erlebt das Land kein Wachstum der Steuereinnahmen mehr, sondern Stagnation. Der Haushaltsentwurf muss daher mit nahezu identischen Steuereinnahmen wie im Jahr 2022 auskommen. Ursprünglich sah die Steuerschätzung deutlich höhere Einnahmen vor. Stattdessen muss das Land nun mit rund einer halben Milliarde Euro weniger Einnahmen auskommen, als noch vor 18 Monaten geschätzt wurde.

Während die Einnahmesituation also nahezu identisch bleibt, steigen gleichzeitig die Ausgaben. Insbesondere die Zinsausgaben verdoppeln sich nahezu: Von 350 Millionen Euro im Jahr 2022 auf jetzt erwartete 600 Millionen Euro – somit 250 Millionen Euro mehr als noch vor zwei Jahren.

Und der größte Ausgabenblock, die Personalausgaben, steigen sogar um rund 800 Millionen Euro. Das liegt zwar auch an den im vergangenen und in diesem Jahr neu eingerichteten Personalstellen, die man geschaffen hat, um Unterrichtsversorgung zu gewährleisten und die Sicherheit im Land sowie das Funktionieren des Rechtssystems sicherzustellen. Doch der weitaus größte Teil des Personalkostenanstiegs geht nicht auf politische Entscheidungen, sondern auf unabweisbare Tarifsteigerungen und die verfassungsgemäße Alimentation der Beamtinnen und Beamten zurück, die aufgrund verschiedener Verfassungsgerichtsurteile in den vergangenen Jahren durch entsprechende Gesetzesänderungen gestärkt wurde.

„Bei stagnierenden Steuereinnahmen steigende Zins- und Personalkosten von zusammen über einer Milliarde Euro zu bewältigen, ist keine leichte Aufgabe, die es mit dem Haushalt des Jahres 2024 zu bewältigen gilt. Und dennoch ist das mit dem vorliegenden Entwurf der Regierungskoalitionen gelungen“, so der Fraktionsvorsitzende.

Das gelingt unter anderem, weil man nach der erstmals verschlechterten Steuerschätzung im Mai letzten Jahres mit der verhängten Haushaltssperre sofort gegengesteuert hat. Der Haushalt 2024 gelingt außerdem deshalb, weil die Landesregierung mit Sparmaßnahmen im dreistelligen Millionenbereich von über 100 Millionen Euro aktiv gegensteuert. Und der Haushalt 2024 gelingt, weil bei ganz vielen Positionen der Ausgabenanstieg gedeckelt wurde.

„Das ist für viele Zahlungsempfänger mit erheblichen Beeinträchtigungen verbunden, weil sie Inflations- und Tarifsteigerungen mit unveränderten Landeszuschüssen bewältigen müssen. Den damit verbundenen Härten sind wir uns sehr wohl bewusst“, so Koch.

Dennoch lassen sich die notwendigen Maßnahmen zur Krisenbewältigung nur mittels Notkredit finanzieren. Dabei handelt es sich bei den vorgesehenen 1,5 Milliarden um keinen neuen Notkredit. Stattdessen handelt sich um einen Teil der Notkredite über insgesamt 6,5 Milliarden Euro, die der Landtag 2020 mit den Stimmen aller Fraktionen zur Bewältigung der Corona-Pandemie und 2022 mit den Stimmen von CDU, Grünen, SPD und SSW zur Bewältigung des russischen Angriffs auf die Ukraine beschlossen hat. Insgesamt hat der Landtag seit 2020 rund ein Dutzend Entscheidungen zur Erklärung der krisenbedingten Haushaltsnotlage, zur Inanspruchnahme von Notkrediten und zu deren Höhe getroffen. Die SPD hat allen diesen Entscheidungen zugestimmt und die FDP allen Entscheidungen zum Corona-Notkredit.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gilt es stets, die Verfassungsmäßigkeit eines Notkredites gründlich zu prüfen. Für die Regierungskoalitionen und den SSW gibt es keinen Anlass für verfassungsrechtliche Bedenken, da der sachliche Zusammenhang bei jeder einzelnen Position des Haushaltsentwurfs begründet wird. Auch die Frage, ob der Entwurf dem Prinzip der Jährlichkeit und Jährigkeit genügt, wurde geprüft. In dem gemeinsamen Notkreditantrag von CDU, Grünen und SSW kommt man zu dem Ergebnis, dass die Notkreditinanspruchnahme von insgesamt 1,5 Mrd. Euro zur Bewältigung von Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg und Ostsee-Sturmflut im Jahr 2024 nicht aus dem laufenden Haushalt finanziert werden kann.

„Wenn eine Oppositionsfraktion trotz alledem Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit hat oder sogar sicher zu wissen glaubt, dass dieser Haushaltsentwurf verfassungswidrig ist, dann wäre es doch das Mindeste, einen eigenen Haushaltsantrag einzubringen, um die Verfassungsmäßigkeit durch entsprechende Änderungen herzustellen. Einfach zu behaupten, dass der Haushalt verfassungswidrig sei, dann aber keine eigenen Vorschläge einzubringen, ist unverantwortlich. Mitten in der Krise ducken sich SPD und FDP weg. Sie wollen mit Kritik an der Regierung punkten, obwohl Geschlossenheit und Verantwortung gefragt sind, um diese multiplen Krisen zu meistern. Umso größer ist der Respekt für den SSW, der in dieser Situation Haltung beweist. Gemeinsam stehen wir zu unseren Zusagen, die wir in der Krise gegenüber den Kommunen und den Menschen im Land gegeben haben“, so der Fraktionsvorsitzende abschließend.

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