Gemeinsam den Vollzug stärken
Gemeinsam den Vollzug stärken
In der abschließenden Debatte um ein Landesresozialisierungs- und Opferschutzgesetz sagte die justizpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Barbara Ostmeier:
„Straffällige müssen auf die Situation vorbereitet werden, sich nach der Haft wieder in die Gesellschaft eingliedern zu können. Besonders hervorheben möchte ich, dass der Gesetzentwurf gleichrangig dem hohen Stellenwert des Opferschutzes und den Schutzbedürfnissen der Verletzten Rechnung trägt. Deswegen darf sich das Gesetz völlig zu Recht Landesresozialisierungs- und Opferschutzgesetz nennen.
Opferschutz und Resozialisierung stehen nämlich nicht im Widerspruch. Nur der Täter, der nicht wiederkommt, ist ein Erfolg für den Vollzug, für die Opfer und für die Gesellschaft. Genau daran haben sich Vollzug und Wiedereingliederung zu orientieren.“
Schleswig-Holstein setze konsequent den bereits mit dem Justizvollzugsmodernisierungsgesetz beschrittenen Weg eines behandlungsorientierten Vollzugs und der Stärkung der Opferrechte fort. Ein weiterer bedeutsamer Mehrwert dieses Gesetzentwurfs sei der Vernetzungsgedanke, also die Vernetzung von staatlicher Straffälligenhilfe und den Angeboten freier Träger in der sozialen Strafrechtspflege, erläutert die Abgeordnete.
„Dass wir es am Ende dieser Legislatur schaffen, den Justizvollzug und die Wiedereingliederung unter Beachtung der Opferinteressen auf ein breites politisches Fundament zu stellen, dass freut mich persönlich ganz besonders. Deshalb danke ich auch allen Kolleginnen und Kollegen von Jamaika, SPD und SSW für dieses starke Signal. Das Ziehen an einem gemeinsamen Strang wird den Vollzug auch zukünftig stärken und dann auch durch schwierige Zeiten tragen“, so Ostmeier abschließend.