Geldwäsche im Vorfeld erschweren und verhindern
In ihrer heutigen Rede hat Marion Schiefer als justizpolitische Sprecherin die Maßnahmen des Landes zur Bekämpfung von Geldwäsche hervorgehoben.
Schiefer wies darauf hin, dass Geldwäsche ein globales Problem sei, das jährlich zwei bis fünf Prozent des weltweiten Bruttoinlandsprodukts betreffe. Sie erinnerte daran, dass die EU seit Jahren an besseren Ansätzen arbeite und dass auch Deutschland nach einer deutlichen Rüge im Jahr 2022 aktiv geworden sei.
„Der Bund und auch die neue Koalition in Schleswig-Holstein haben sich auf den Weg gemacht, um eine wirkungsvollere Bekämpfung zu erreichen“, sagte sie.
Mit Blick auf den Bund zeigte sich Schiefer jedoch kritisch. Sie erinnerte daran, dass die Bundesregierung vor einem Jahr ein Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz eingebracht habe. Der damalige Bundesfinanzminister habe den Aufbau eines neuen Bundesamts für Finanzkriminalität angekündigt, was letztlich einen langen Vorlauf von zwei Jahren benötigte und hohe Kosten verursachte: „161 Millionen Euro für einmalige Ausgaben und weitere 484 Millionen Euro jährlich – das ist keine kleine Summe“, bemerkte Schiefer und stellte in Frage, ob die Schaffung einer solchen Parallelstruktur sinnvoll sei, anstatt Polizei und Zoll zu stärken.
Im Gegensatz dazu handle Schleswig-Holstein pragmatisch und effizient, so Schiefer. Das Land habe bereits spezialisierte Einheiten bei der Staatsanwaltschaft, der Steuerfahndung und der Polizei eingerichtet. Diese würden durch eine Clearingstelle beim Landeskriminalamt und eine neue Koordinierungs- und Ermittlungseinheit bei der Generalstaatsanwaltschaft unterstützt.
Besonders hob Schiefer die jüngsten Erfolge dieser Einheiten hervor, darunter umfangreiche Durchsuchungen im Zusammenhang mit illegalem Glücksspiel in Kiel, Flensburg und Neumünster. „Das zeigt, dass unsere Maßnahmen greifen“, erklärte sie.
Schiefer betonte die Bedeutung einer effektiven Zusammenarbeit und eines besseren Informationsaustauschs zwischen den beteiligten Behörden. Auch der Zoll und die Bundespolizei würden eingebunden und die Priorisierungsprozesse müssten regelmäßig überprüft werden. „Die Task Force hat nicht nur repressive, sondern auch präventive Aufgaben. Denn nur, wenn es uns gelingt, Geldwäsche im Vorfeld zu verhindern, können wir langfristig erfolgreich sein“, sagte sie.