Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen nicht behindern
Bereits mit dem 100-Tage-Programm hat sich die neue Landesregierung das Ziel gesetzt, das kommunale Ehrenamt und die Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen zu stärken. Damit diese Änderungen bereits zur kommenden Kommunalwahl wirkt, wollen wir bereits innerhalb der ersten 100 Tage eine Änderung der Gemeindeordnung auf den Weg bringen. Im Landtag wurde heute über die von CDU und Bündnis 90/Die Grünen geplante Anhebung der Fraktionsgröße debattiert.
Dabei rechnete Thomas Jepsen mit dem Beispiel des Kreistags Schleswig-Flensburg vor, wie die kommunalpolitische Arbeit durch eine Zersplitterung der Kommunalvertretungen in viele Kleinstfraktionen zunehmend behindert und das kommunale Ehrenamt an seine Belastungsgrenze gebracht wird.
„Aus dem kommunalen Bereich wird schon seit Längerem gefordert, dass die Mindestfraktionsgröße angehoben wird. 2er-Fraktionen sind nicht vollumfänglich funktionsfähig und oftmals sogar hinderlich für die kommunale Selbstverwaltung“, so Jepsen in der Debatte.
Die Kleinstfraktionen belasteten vielerorts das kommunale Ehrenamt insgesamt. Kommunalpolitisch aktive Ehrenämtler sollen jedoch entlastet und ihre Beteiligung nicht durch Kleinstfraktionen behindert werden.
„Die Arbeit in den Kommunalvertretungen muss verbessert und gestrafft werden. Auch die Funktionsfähigkeit in den Fraktionen selbst muss gegeben sein. Stärken Sie mit uns die Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen und das kommunale Ehrenamt“, so Jepsen abschließend.