Für mehr Transparenz und Fairness im Onlinehandel
Mit der rasanten Entwicklung des Onlinehandels steigen auch die Risiken und Unsicherheiten für Verbraucher. Immer häufiger entsteht auf Plattformen und in Onlineshops der Eindruck, Waren kämen aus der Europäischen Union, obwohl sie tatsächlich von Anbietern aus Drittstaaten stammen. Diese Entwicklung führt dazu, dass wichtige Informationen zu Unternehmenssitz, Rücksendeadresse und möglichen Folgekosten oft unzureichend dargestellt werden. Deswegen haben die Koalitionsfraktionen einen Antrag in den schleswig-holsteinischen Landtag eingebracht.
Die Sprecherin für Verbraucherschutz, Anette Röttger, machte deutlich: „Vielen Verbraucher ist vor dem Kauf nicht bewusst, mit wem sie einen Vertrag schließen und welche Kosten im Falle einer Rücksendung entstehen.“ Besonders bei sogenannten Dropshipping-Modellen, bei denen Händler Produkte vertreiben, ohne sie selbst zu lagern, würden Widerrufsbedingungen und Rücksendekosten häufig unklar bleiben. Erst im Nachhinein zeige sich, dass Rücksendungen in Drittstaaten mit hohen Versandkosten oder Zollgebühren verbunden sein können. Hinzu komme, dass das Widerrufsrecht ursprünglich für klassische Handelsstrukturen entwickelt wurde und mit globalen Plattform- und Dropshipping-Modellen zunehmend an seine Grenzen stößt. Die Folge seien wachsende Unsicherheiten bei Verbrauchern sowie eine steigende Zahl an Beschwerden über unerwartet hohe Rücksendekosten.
Die CDU-Fraktion fordert daher klare und verbindliche Regeln auf Bundesebene. Anbieter aus Drittstaaten sollen verpflichtet werden, gemäß den Vorgaben des Digital Services Act bereits vor Vertragsschluss gut sichtbar über ihren tatsächlichen Unternehmenssitz, die konkrete Rücksendeadresse sowie alle Bedingungen der Warenrücksendung zu informieren. Auch anfallende Zollgebühren und mögliche Rücksendekosten müssen transparent und deutlich auf den jeweiligen Webseiten ausgewiesen werden.
Außerdem betonte die Abgeordnete Anette Röttger, dass es dabei um mehr als nur Regeln geht: „Der Verbraucher darf auch im Onlinehandel nicht getäuscht oder in die Irre geführt werden.“ Nur wer gut informiert sei, könne verantwortungsbewusste Entscheidungen treffen. Zusätzlich begrüßt der Landtag in diesem Zusammenhang ausdrücklich den sogenannten Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen. Dieser sei ein wirksames Präventionstool zum Schutz von Verbrauchern vor Onlinebetrug. Trotzdem müsse auch die Bundesnetzagentur mehr Kompetenzen bei der Kontrolle von Onlineshops erhalten.
Das wäre ein wichtiger Schritt hin zu mehr Fairness und Transparenz im Onlinehandel. Denn am Ende gilt: „Augen auf beim Kauf.“ Wer informiert ist, schützt sich selbst und stärkt zugleich einen fairen Wettbewerb. Aus diesem Grund wurde die Landesregierung beauftragt, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, klare und transparente Regeln im Onlinehandel konsequent zu stärken und durchzusetzen.