Für Küstenschutz und eine leistungsfähige und zukunftsfeste Land- und Forstwirtschaft
Für Küstenschutz und eine leistungsfähige und zukunftsfeste Land- und Forstwirtschaft

Der küstenschutzpolitische Sprecher Manfred Uekermann erklärte in seiner heutigen Rede zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes:
„Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, kurz GAK, ist eine Aufgabe von Bund und Ländern und im Grundgesetz verankert! Sie dient dazu, eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete Land- und Forstwirtschaft zu gewährleisten und ihre Wettbewerbsfähigkeit im gemeinsamen Markt der EU zu ermöglichen, die nachhaltige Leistungsfähigkeit ländlicher Gebiete zu gewährleisten sowie den Küstenschutz zu verbessern.
Die Fördermittel GAK bildet den inhaltlichen und finanziellen Kern für unsere nationale Politik zur Entwicklung ländlicher Räume.“
Bund und Länder würden gemeinsam im Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) über den Rahmenplan, in dem die Fördermaßnahmen und Schlüsselzuweisungen festgelegt werden, entscheiden.
„In Schleswig-Holstein würden dabei noch einmal bestimmte Schwerpunkte gesetzt:
· die Integrierte ländliche Entwicklung mit Dorf- und Ortskernentwicklung, Regionalbudgets, Flurbereinigungen und dem Breitbandausbau
· die Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen mit dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm,
· die Verbesserung der Vermarktungsstrukturen sowohl in der Land- als auch in der Fischwirtschaft,
· Markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege,
· im Bereich Forsten mit Waldumbaumaßnahmen und Erstaufforstungen,
· die Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere,
· Wasserwirtschaftliche Maßnahmen sowie
· Maßnahmen des Küstenschutzes!
Für das Haushaltsjahr 2023 hat der Bund gegenüber dem Vorjahr 191 Mio. Euro weniger an GAK-Bundesmitteln vorgesehen. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf Schleswig-Holstein. Im Vergleich zu 2022 reduzieren sich die für das Land bereitgestellten GAK-Bundesmittel um rund 5 Mio. Euro auf nunmehr 64,7 Mio. Euro.“
Es sei kritisch anzumerken, dass die zunehmenden Vorgaben der Zweckbestimmung durch den BUND in Form von Sonderrahmenplänen oder Haushaltsvermerken eine vollständige Verausgabung der Mittel erschweren, da die Länder für jede zusätzliche Inanspruchnahme zweckgebundener Bundesmittel zunächst Ausgaben aus den regulären, flexiblen Mitteln in mindestens der bisherigen Höhe, den sogenannten Sockelbetrag, zu leisten haben. Eben dieses Budget der flexiblen Mittel wird aber zunehmend kleiner.
„Nichtsdestotrotz zeigt die Landesregierung mit den Förderschwerpunkten, dass den Zielen der GAK entsprochen wird und eine leistungsfähige und zukunftsfeste Land- und Forstwirtschaft gewährleistet wird, ihre Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der EU gestärkt wird, unsere ländlichen Gebiete im Land zudem unterstützt werden und der Küstenschutz gut aufgestellt ist“, so der Abgeordnete.