FDP traut den Kommunen in der Sache wenig zu

FDP traut den Kommunen in der Sache wenig zu

Auf Antrag der FDP-Fraktion wurde im Landtag heute erneut über das Finanzausgleichsgesetz (FAG) debattiert, das die Finanzbeziehungen zwischen Land und den Kommunen regelt. Ziel der FDP ist es dabei, mit einem Gesetzentwurf die sogenannten Vorwegabzüge im FAG für Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen, für den Schwimmunterricht und für Tierheime erhöhen.

Für die CDU-Fraktion konterte der finanzpolitische Sprecher Ole Plambeck im Plenum die Vorschläge der FDP:

„Freudig darf ich festhalten, dass das seit 2021 geltende Gesetz bis auf eine noch zu erstellende Bedarfsbewertung, vom Landesverfassungsgericht bestätigt wurde“, so Plambeck.

Mit dem jüngsten Urteil zum FAG würde eben auch die bestehende Struktur des FAG mit de, landesplanerischen System der zentralen Orte bestätigt. Lediglich die Begründung für die Mittel der zentralen Orte müsse nun nachgebessert werden.

Der FDP gehe es nun mit ihrem Gesetzesvorschlag darum, die Vorwegabzüge auszuweiten und damit den Topf, der über das FAG an die Kommunen verteilt wird, zu verkleinern.

„Obwohl in der Kommunalen Familie der Grundsatz herrscht, nur so viel Vorwegabzug wie unbedingt notwendig und so viel in die Masse wie möglich. Soll es nach dem Willen der FDP nun einen neuen Vorwegabzug für Tierheime geben. Mit Vorwegabzügen wollen Sie den Kommunen mal wieder Vorgaben machen, wie sie die FAG-Mittel verwenden sollen. Man bekommt den Eindruck, dass die FDP den Kommunen in der Sache wenig zutraut“, so Plambeck.

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