Fachgerichtsstrukturreform auf der Zielgeraden!

Am vergangenen Dienstag hat Justizministerin Prof. Dr. Kerstin von der Decken gemeinsam mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Obergerichte ein angepasstes Konzept für die von der Landesregierung geplante Fachgerichtsstrukturreform vorgestellt.

Das angepasste Konzept sieht nun unter anderem vor, die beiden geplanten Fachgerichtszentren auf die Obergerichte zu beschränken. Das erste Fachgerichtszentrum soll in Schleswig entstehen und das Oberverwaltungsgericht und das Landessozialgericht umfassen. Das zweite Fachgerichtszentrum soll in Kiel entstehen und das Finanzgericht und das Landesarbeitsgericht umfassen.

Für die Ebene der erstinstanzlichen Gerichte sieht das Konzept nun eine Reduktion auf jeweils zwei Gerichte mit jeweils einer Zweigstelle (Sozialgerichtsbarkeit) bzw. auswärtigen Kammer (Arbeitsgerichtsbarkeit) an einem weiteren Ort vor. Damit bleibt in jeder Gerichtsbarkeit eine Präsenz weiterhin an vier Orten bestehen. Lediglich der Arbeitsgerichtsstandort Neumünster soll nun aufgegeben, und der Arbeitsgerichtsstandort Elmshorn wird – als auswärtige Kammer – nach Itzehoe verlagert. Zudem enthält das angepasste Konzept weitere Vorschläge gemeinsamer, gerichtsbarkeitsübergreifender Gebäudenutzungen. Nach dem Entwurf soll es insgesamt zu einer Konzentration von 17 auf 10 Gebäude kommen. Wesentliche Kosten- und Flächeneinsparungen sollen so auch im Vergleich zum ursprünglichen Konzept erhalten bleiben.

In der heutigen Plenartagung hat die Justizministerin über das angepasste Konzept informiert. In der Debatte zum Bericht der Ministerin sprach für die CDU-Fraktion die justizpolitische Sprecherin Marion Schiefer und dankte dabei allen Beteiligten für die konstruktiven Überlegungen und Gespräche im Hintergrund. „Den Präsidentinnen und Präsidenten der Obergerichte danke ich überdies für ihre ebenso weitgehenden wie zielführenden Vorschläge – ebenso wie den weiteren Akteuren aus der Justiz und den Verbänden. Mein Dank gilt auch dem Justizministerium, das sein ursprüngliches Konzept der Fachgerichtsstrukturreform aufgrund der Vorschläge zusammen mit den Präsidentinnen und Präsidenten modifiziert und weiterentwickelt hat“, so Schiefer in der Debatte.

Dabei stellte Schiefer klar heraus, dass dieses angepasste Konzept sowohl die Einsparvorgabe auf dem Konsolidierungspfad wie auch die Selbstverpflichtung der Landesregierung zur Reduzierung der Büroflächen in den kommenden Jahren erfüllt und dabei nicht bei der Kernaufgabe der Inneren Sicherheit gespart wird: „Es bleibt bei der Priorität: Wir konsolidieren bei der Infrastruktur, bei den Gebäuden, und nicht beim Personal. Das war von Anfang an der richtige Ansatz und er ist es noch“, so die Justizpolitikerin.

„Es ist meines Erachtens eine gute Abwägung zwischen den Konsolidierungsnotwendigkeiten des Landeshaushalts, den Interessen der Justiz und ihrer Beschäftigten, denen der weiteren Justizbeteiligten sowie den Interessen der Rechtssuchenden. Ich appelliere an die Kollegen Abgeordneten, dass wir die Justizverwaltung und die Justiz nun die Details des Konzepts mit der dafür nötigen Ruhe und Konzentration weiter ausarbeiten lassen. Das oppositionsseitig verwendete Bild des Zurückruderns stimmt nicht. Die dritte Gewalt selbst sieht das anders. Herr Präsident Dr. Brandt hat am Dienstag gesagt, er ist sicher, dass die Wogen geglättet werden können. Dass er glaubt, dass wir auf einem guten Weg sind. Und Herr Präsident Benning hat gesagt, dass die Justiz mit dem Justizministerium wieder in dieselbe Richtung rudert. Und er meinte ganz klar: nach vorn“, so Schiefer in der Debatte weiter.

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