Experimentierklausel als Katalysator für die Schule von morgen
Experimentierklausel als Katalysator für die Schule von morgen

„Experimente sind eine der vielen Facetten von Freiheit und Bildung. Man nimmt sich die Freiheit etwas auszuprobieren und erzielt dadurch Wissensgewinne. Und Experimente können und dürfen auch mal schiefgehen! Auch aus Fehlern lernen wir und machen es beim nächsten Mal besser. Und genau dazu wollen wir unsere Pädagoginnen und Pädagogen motivieren und die Freiheit an Schulen noch mehr ermöglichen“, erklärte Martin Balasus während der heutigen Debatte über Experimentierklauseln an Schulen.
Damit die Schulen diesen Weg auch gehen können, wolle man ihnen ein Konzept an die Hand geben, das motivieren soll, Freiräume zur innovativen Gestaltung von Schule und Unterricht zu nutzen. Natürlich solle sich dabei an Best-Practice-Beispielen orientiert werden. Gleichzeitig gelte es, Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen, wie Schulen innovative Konzepte entwickeln und erproben können.
„Schule muss heute ganz anders als noch vor einigen Jahrzehnten und sogar Jahren gedacht werden. Wir wollen die Schülerinnen und Schüler durch Zukunftskompetenzen fit machen. Dazu gehören die Bereiche Demokratiebildung, BNE, Lernen durch Engagement, Entrepreneurship Education, Verbraucherbildung, MINT, Begabungsförderung usw. Die Aufgabenfelder beschränken sich nicht auf einzelne Fächer, sondern müssen übergreifend und global gedacht werden.“
Unterricht müsse neue Wege gehen: Fächerübergreifend, interdisziplinär, problemorientiert, kollaborativ oder auch individualisiert solle gelernt werden. Aber auch an Zeit, Raum und Struktur des Unterrichtsgeschehens solle experimentiert werden.
„Unser Vorhaben ist in dieser Form einzigartig in Deutschland und somit selbst ein Experiment, mit dem wir Schulen explizit dazu ermutigen, neue Wege zu gehen, um das Potenzial aller ihrer Schülerinnen und Schüler zu entfalten“, so Balasus abschließend.