Erhaltungszustand sichern und Weidetiere schützen

Am letzten Tag des Plenums sprach Hauke Göttsch als jagdpolitischer Sprecher über die Ausbreitung des Wolfs in Deutschland und mögliche Maßnahmen, die damit einhergehen. Denn: „Unser Ziel muss es sein, den Erhaltungszustand der Art zu sichern und gleichzeitig den Schutz von Weidetieren sicherzustellen.“

Göttsch betonte, dass der Wolf, nachdem er lange Zeit aus Deutschland verschwunden war, mittlerweile wieder stark im gesamten Bundesgebiet verbreitet sei. Laut Monitoringdaten für das Jahr 2022/2023 wurden 184 Rudel erfasst, was einer Population von bis zu 2.500 Wölfen entspricht. Mit einer jährlichen Reproduktionsrate von 30 Prozent werde die Population auch weiterhin stark wachsen, insbesondere im norddeutschen Tiefland und in angrenzenden Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen.

„Auch wenn der Wolfsbestand in Schleswig-Holstein noch überschaubar ist, haben wir mit der Novellierung des Landesjagdgesetzes vorausschauend agiert“, hob Göttsch hervor. Der Wolf wurde in dieser Legislaturperiode in das Jagdrecht aufgenommen, um zukünftig flexibel auf Entwicklungen reagieren zu können. Schleswig-Holstein sei damit, so Göttsch weiter, gut aufgestellt.

Ein zentrales Thema seiner Rede war die geplante Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs. Die EU-Kommission habe erkannt, dass die wachsende Wolfspopulation zu Interessenkonflikten führt und plant, den Schutzstatus von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zu senken. Göttsch stellte klar, dass die CDU diese Entscheidung ausdrücklich begrüße, denn es gehe dabei nicht um die erneute Ausrottung des Wolfs, sondern um ein „ausgewogenes Miteinander zwischen Wolf, Mensch und Landwirtschaft.“

Abschließend wies Göttsch darauf hin, dass der Erhaltungszustand des Wolfs in vielen Teilen Deutschlands bereits als günstig einzustufen sei. Der Beschluss der Europäischen Kommission sei daher „ein erster wichtiger und richtiger Schritt“, um ein praxisnahes und regional differenziertes Bestandsmanagement einzuführen. Bevor dies in Schleswig-Holstein umgesetzt werden könne, sei jedoch noch eine Anpassung der europäischen FFH-Richtlinie notwendig.

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