Erfolgreiche Arbeit der Frauenfacheinrichtungen unterstützen

In einer Debatte zu Frauenfacheinrichtungen stellte die frauenpolitische Sprecherin Katja Rathje-Hoffmann zu Beginn ihrer Rede fest, dass in Deutschland seit 2018 die Istanbul-Konvention gelte, die mit vielen Maßnahmen und Aktionen in Schleswig-Holstein und im gesamten Bundesgebiet verbunden sei.

Neben verschiedenen telefonischen Angeboten gebe es Beratung und Hilfe zusätzlich vor Ort, in allen Kreisen und kreisfreien Städten. Hier helfe konkret ein bestehendes Netzwerk aus Frauenfacheinrichtungen, Frauenhäusern und Beratungsstellen.

„Im Rahmen der Umsetzung des Gewalthilfe Gesetzes wollen wir, dass es eine verlässlichen Rufbereitschaft für die von Gewalt betroffenen Frauen gibt, die rund um die Uhr vor Ort erreichbar ist“, so die Abgeordnete.

In einem Flächenland wie Schleswig-Holstein müsse man dabei dezentral arbeiten, um eine optimale Abdeckung mit Hilfeleistungen zeitnah auf den Weg bringen zu können.

„Damit der Schutz bei akut auftretenden Gefährdungen sichergestellt werden kann, bitten wir die Landesregierung in Abstimmung mit den Frauenhäusern zu prüfen, wie ein Teil der zusätzlich entstehenden Frauenhausplätze als Notfallplätze und als Hochrisikoplätze eingerichtet werden können. Hier ist das Frauenhaus Kiel ein gutes Beispiel und Vorbild.

Zudem benötigen wir dazu eine angepasste und regionale Verteilung dieser Plätze zur einfacheren Erreichbarkeit für die Frauen. Außerdem müssen wir den kontinuierlichen Ausbau der Frauenhausplätze und Frauenberatungsstellen stringent weiterführen. Damit verbunden müssen, die bislang bestehenden Zugangshemmnisse weiter abgebaut werden.

Unser Ziel bleibt - die Istanbul-Konvention in Schleswig-Holstein umzusetzen - für mehr Schutz von Frauen und deren Kinder, die von Gewalt und häuslicher Gewalt betroffen sind. Wir wollen bestehende Schutzlücken ein für alle Male schließen“, so Rathje-Hoffmann abschließend.

 

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