Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist zentrales demokratisches Grundrecht
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist zentrales demokratisches Grundrecht
Nach nunmehr vier Jahren Parlamentarischen Untersuchungsausschuss und gut drei Jahren, in denen Zeugenvernehmungen durchgeführt wurden, sei es nun fast geschafft, so Peter Lehnert, Obmann der CDU-Landtagsfraktion im Ausschuss. 97 Sitzungen, zahlreiche Sitzungen der Facharbeitskreise, eine große Anzahl von Abstimmungsgesprächen mit den Vorsitzenden des Ausschusses und den Obleuten - der Untersuchungsausschuss habe seine Arbeit jetzt abgeschlossen. Neben den Zeugenvernehmungen seien Sachverständige beauftragt und insgesamt neun Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes eingeholt worden.
„Wir hatten es dabei mitunter mit Zeugen zu tun, die in aller Ausführlichkeit nicht nur befragt wurden, sondern auch ihrerseits ein sehr umfangreiches eigenes Mitteilungsbedürfnis gegenüber den Ausschussmitgliedern hatten. Andere wiederrum konnten nicht vernommen werden, da sie Bedingungen stellen wollten, die wir nicht akzeptieren konnten und wollten. Außerdem stand die ungeheuerliche Behauptung im Raum, es hätte eine Überwachung und Ausspionierung von Journalisten stattgefunden. Es stellte sich heraus, dass diese Geschichte frei erfunden war“ berichtet Lehnert.
Doch bei der Sachverhaltsaufklärung habe man dankenswerterweise in weiten Teilen Einigkeit erzielen können. Dabei stand und steht im Mittelpunkt die Frage, wie und mit welchen Mitteln unsere Landespolizei und die Staatsanwaltschaft auf die großen Herausforderungen im Bereich der Rocker-Kriminalität in den Jahren 2009 und 2011 reagiert haben. Dabei gab es klare politische Vorgaben, die mit einer Null-Toleranz-Strategie den sogenannten Rocker-Krieg schnell beenden sollten. Diese wurden erfolgreich umgesetzt.
Es bleibe festzuhalten, dass allen Beteiligten in Polizei und Justiz in diesem äußerst komplexen Kriminalitätsumfeld nicht immer alles auf Anhieb gelungen ist. Die Kommunikation und Abstimmung innerhalb und zwischen den Behörden sei nicht immer optimal gewesen. Insgesamt bleibe aber festzuhalten, dass die Ergebnisse der Arbeit dazu führt hätten, den sogenannten Rocker-Krieg zu beenden und die Sicherheit in Schleswig-Holstein wiederherzustellen und dauerhaft zu gewährleisten.
Für die zukünftige Zusammenarbeit innerhalb der Landespolizei und mit der Staatsanwaltschaft seien die Regelungen zum Einsatz von V-Personen und zum Umgang mit erhaltenen Informationen bereits jetzt aktualisiert und angepasst worden. Dadurch habe man nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen klarer gefasst, sondern auch die entsprechenden Rechtsgrundlagen geschaffen.
Lehnert: „Aus heutiger Sicht möchte ich sagen, dass die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ein zentrales demokratisches Grundrecht darstellt. Ich glaube, dass gerade in den schwierigen Zeiten, in denen sich unser Land durch die Belastungen der Corona-Pandemie und der damit auftretenden gesellschaftlichen Diskussionen befindet, eine funktionierende Demokratie von entscheidender Bedeutung ist. Diese Demokratie gegen Angriffe ihrer Feinde immer wieder zu verteidigen und vor allen Dingen das Recht des Andersdenkenden auf freie Äußerung Meinungsäußerung zu garantieren, bilden die elementare Grundlage unserer pluralistischen Gesellschaft.
Ich bin der festen Überzeugung, dass nur eine tolerante und freiheitliche Gesellschaftsordnung auf Dauer die Freiheit und Demokratie in unserem Land gewährleisten kann. Dafür braucht die Demokratie allerdings auch genügend aufrechte Demokraten, die bereit sind, diese Werte nicht nur öffentlich zu verteidigen, sondern auch gegen alle Angriffe in Schutz zu nehmen.“