Eine Kostenübernahme per Elternumlage ist und bleibt unzulässig!
Eine Kostenübernahme per Elternumlage ist und bleibt unzulässig!

In der heutigen Debatte zum Antrag „Eltern nicht für die Lehrkräfte zur Kasse bitten“ der Fraktionen von SPD und SSW, wies der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Martin Balasus, den Vorwurf der beiden Oppositionsfraktionen „die Landesregierung wolle die Kosten für Klassenreisen per Umlage den Eltern in Rechnung stellen“, entschieden zurück.
Zu Beginn seiner Rede betonte Belasus, dass Klassenreisen ganz sicher zu den Highlights jeder Schullaufbahn zählten und die Erinnerungen daran, oft ein Leben lang im Gedächtnis verankert blieben.
„Viele von uns schwelgen noch Jahre und Jahrzehnte später in Erinnerungen: Die Brocken-Wanderung im dichten Nebel, die Wildwasser-Kanu-Tour, bei der natürlich der eine oder die andere baden ging, oder der laue Sommerabend über den Dächern von Rom oder Barcelona. Dabei entdeckten wir nicht nur den besuchten Ort. Insbesondere lernten wir uns selbst und unsere Mitschülerinnen und Mitschüler und auch unsere Lehrerinnen und Lehrer neu kennen, übernahmen zusammen Verantwortung, bewältigten Aufgaben im Team oder wendeten unsere Fremdsprachenkenntnisse erstmals in der Praxis an, so Balasus ausführend.
Mit Blick auf die Jahre der Corona Pandemie, fügte der Pinneberger Abgeordnete Folgendes hinzu: „Nach zwei bis drei Jahren der Corona-Entbehrung, in denen Isolation das Miteinander ersetzte, ist es umso wichtiger, dass Schülerinnen und Schüler heute Klassenreisen, Wandertage und Partnerschaftsaustausch erleben dürfen. Geben wir Ihnen die Chance, die wir hatten und viele anderen Schülergenerationen vor ihnen ebenfalls“
Zur Frage, wie derartige Klassenausflüge bezahlt werden, machte Balasus klar, was Stand der Dinge ist. Es sei falsch, wenn die SPD-Fraktion in ihrem Antrag suggeriere, dass die Eltern für die Reisekosten der Lehrkräfte aufkommen müssten.
„Dies sei nicht üblich. Selbstverständlich haben Lehrkräfte einen Anspruch auf Erstattung der notwendigen Ausgaben gegenüber ihren Dienstherren, dem Land. In den Haushaltsplänen des MBWFK standen 2022 insgesamt knapp 1,8 Millionen Euro dafür bereit, wovon knapp 1,4 Millionen Euro tatsächlich abgerufen wurden, tatsächlich abgerufen wurden. Die vorhandenen Mittel werden nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz auf die Schulen verteilt. Gymnasien und Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe werden ihre Budgets einzeln zugewiesen, die Schulämter bekommen ein Gesamtbudget für ihre jeweiligen Schulen“, so Balasus.
Allerdings sei es so, dass manche Schule ihr Budget nicht völlig ausschöpfen, andere wiederum ihres deutlich überschreiten. Ein Problem, das von Eltern benannt, im Antrag der SPD-Fraktion wiederum ausgelassen werde.
Der Vorschlag von Martin Balasus lautet: „Im Sinne von Gerechtigkeit und Gleichberechtigung sollten wir uns zunächst die Frage stellen, woran es liegt, dass einige Schulen davon weniger Gebrauch machen als andere. Ist eine bessere Koordination möglich, ohne Schulleiterinnen und Schulleiter sowie die Schulämter mit neuer Bürokratie zu belasten? Diese Fragen sollten wir zu beantworten versuchen, statt die realen Probleme zu verkürzen, damit Sie mit knackigen Überschriften in der Zeitung landen.“
Zum Ende seiner Rede ging der CDU-Bildungsexperte auf den Anstieg von allgemeinen Kosten in den letzten Jahren ein, der selbstverständlich auch Auswirkung auf die Planung von Klassenreisen habe. Deshalb sollen die Kostensteigerungen nach dem Willen von CDU und Grüne ausgewertet und die Ergebnisse im Anfang 2024 im Bildungsausschuss berichtet werden. So kläre man, ob das Gesamtbudget noch auskömmlich sei.