Ein Jahr Experimentierklausel in Schleswig-Holstein
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen hat Bildungsministerin Karin Prien heute über ein Jahr Experimentierklausel in Schleswig-Holstein im Landtag berichtet. In der Debatte zu dem Bericht sprach der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher Martin Balasus.
Nichts sei so beständig wie der Wandel. Angesichts der rasanten technologischen Entwicklungen und sich verändernden Berufsbilder müsse auch das Bildungssystem flexibel reagieren können. Genau hier setze die Experimentierklausel an, die in dieser Legislaturperiode von CDU und Bündnis 90/Die Grünen eingeführt wurde. Balasus bezeichnete sie als „eine echte Erfolgsgeschichte“ und als einzigartig in Deutschland.
Er erklärte weiter, dass jede Schule individuelle Bedürfnisse habe und daher maßgeschneiderte Lösungen benötige. Die Experimentierklausel ermögliche den Schulen den nötigen Freiraum, um auf diese Herausforderungen angemessen zu reagieren. „Fortschritt entsteht durchs Ausprobieren“, so Balasus, und er forderte, Fehler nicht als Scheitern zu betrachten, sondern als Chance, daraus zu lernen.
Mit über 200 Schulentwicklungsideen, die von 150 Schulen eingereicht wurden, zeige sich die Vielfalt der Ansätze. Diese reichten von mehr Lesezeit und fächerübergreifendem Unterricht bis hin zu neuen Formen der Leistungsbewertung. Dabei agiere die Schulaufsicht nicht als „Bremser“, sondern als „Möglichmacher“, indem sie Schulen unterstütze, ihre Projekte erfolgreich umzusetzen.
Abschließend betonte Balasus, dass die Experimentierklausel ein „echter Katalysator für die Schulentwicklung“ sei und verdeutlichte: „Wir vertrauen euch, ihr habt die Freiheit, die ihr braucht.“