Ein guter Kompromiss zwischen Demokraten
Heute hat sich der Landtag ebenfalls mit dem von Schwarz-Grün eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften beschäftigt, der auf dem Kompromiss mit der Volksinitiative „Rettet den Bürgerentscheid“ von letzter Woche basiert. Hierzu sprach der Fraktionsvorsitzende Tobias Koch im Plenum:
Dabei gehe es für Koch im Kern um die Frage, wie Elemente von repräsentativer und direkter Demokratie zueinander ausbalanciert werden können. Denn als CDU wolle man die kommunale Selbstverwaltung vor Ort stärken und die demokratisch legitimierten Entscheidungen der ehrenamtlichen Kommunalpolitiker vor Ort absichern. Daher hat das im letzten Jahr eingebrachte Gesetz eine ganze Reihe kommunalrechtlicher Vorschriften geändert. Dazu gehörten beispielsweise die Erhöhung der Fraktionsmindestgrößen sowie die Erhöhung von Quoren für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Diese Änderungen wurden auch vom Landesverfassungsgericht bestätigt. Der Großteil dieser Änderung bleibe deshalb auch weiterhin bestehen.
Vor diesem Hintergrund der Unterschriftensammlung der Volksinitiative wurden Möglichkeiten ausgelotet, einen Kompromiss zwischen der Volksinitiative und Schwarz-Grün auszuhandeln. Dies sei gelungen:
Die bisher geltende Regelung, nach der die Aufstellung einer Bauleitplanung, die in der kommunalen Vertretung mit einer zwei Drittel-Mehrheit beschlossen wurde, von einem Bürgerbegehren ausgeschlossen ist, wird im neuen Gesetzentwurf nun wieder ermöglicht, jedoch mit deutlich höheren Quoren als bei anderen Bügerbegehren.
„Die Volkinitiative war bereit, bei den Bauleitplanungen die von uns gewünschten deutlich höheren Quoren von bis zu 30 Prozent je nach Einwohnerzahl zu akzeptieren und zwar unabhängig davon, mit welcher Mehrheit die Bauleitplanung beschlossen wurde. Ein 30-Prozent-Quorum deshalb, weil eine solche Zustimmung aller Wahlberechtigten bei einem Bürgerentscheid auch bei einer Kommunalwahl mit 50 bis 60 Prozent Wahlbeteiligung die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler bedeuten würde und damit beide Entscheidungen, die der kommunalen Vertretung und die des Bürgerentscheides, im gleichen Maße demokratisch legitimiert wären.“
Einzige weitere Änderung sei das Verschieben der erforderlichen Kostenschätzung vom Zeitpunkt des Bürgerbegehrens auf den Zeitpunkt des Bürgerentscheids. „Das erspart der Verwaltung unnötige Arbeit für den Fall, dass die erforderlichen Unterschriften nicht zusammenkommen und stellt dennoch sicher, dass alle Wahlberechtigten zusammen mit der Abstimmungsbenachrichtigung darüber informiert werden, welche Kosten mit ihrer Entscheidung verbunden sind.“
„Eine Lösung im Konsens ist allemal besser als eine monatelange Auseinandersetzung mit ungewissem Ausgang für beide Seiten. Deshalb konnten wir heute dem gefundenen gemeinsamen Kompromiss zustimmen“, resümierte Koch.