Drohnenabwehr weiter stärken und kritische Infrastruktur wirksam schützen
Die Bedrohung durch Drohnen und andere hybride Angriffe hat eine neue Qualität erreicht. Drohnen können längst nicht mehr nur den Betrieb von Flughäfen oder militärischen Einrichtungen stören. Sie können gezielt zur Aufklärung, Spionage und Sabotage und im schlimmsten Fall sogar für Angriffe eingesetzt werden. Der Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle im August 2026 hat erneut gezeigt, wie konkret diese Gefahr inzwischen ist.
Die polizeipolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Birte Glißmann, machte im Landtag deshalb deutlich: „Wir sprechen längst nicht mehr nur über Drohnen, die unerlaubt über Flughäfen, militärische Einrichtungen oder kritische Infrastruktur fliegen. Wir müssen heute damit rechnen, dass Drohnen gezielt zur Aufklärung, zur Spionage, zur Sabotage und im schlimmsten Fall sogar für einen Angriff eingesetzt werden.“
Schleswig-Holstein hat seine Fähigkeiten zur Drohnenabwehr bereits deutlich ausgebaut. Beim Landeskriminalamt wird eine eigene Drohnenabwehreinheit aufgebaut und personell sowie technisch ausgestattet. Mit einer Änderung des Landesverwaltungsgesetzes soll zudem eine landesrechtliche Grundlage für Abwehrmaßnahmen geschaffen werden. Auch die GETEX-Übung habe wichtige Erfahrungen für das abgestimmte Handeln verschiedener Stellen geliefert.
Für Glißmann steht jedoch fest, dass die bisherigen Maßnahmen kontinuierlich weiterentwickelt werden müssen. „Drohnenabwehr ist keine Aufgabe, die wir irgendwann als erledigt ansehen können. Die technische Entwicklung ist dynamisch. Die Möglichkeiten moderner Drohnen entwickeln sich weiter und damit auch die Möglichkeiten, die sie für Spionage und Sabotage bieten. Drohnenabwehr ist deshalb eine Daueraufgabe, für alle Beteiligten.“
Mit dem gemeinsamen Antrag von FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll die Drohnenabwehr deshalb weiter effektiv vorangetrieben werden. Die Drohnenabwehreinheit beim Landeskriminalamt soll zügig ihre volle Einsatzbereitschaft erreichen und technisch so ausgestattet werden, dass sie mit der sich ständig verändernden Bedrohungslage Schritt halten kann.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Schutz der kritischen Infrastruktur. Flughäfen, Häfen, Industrie- und Energieanlagen, Einrichtungen der Wasserversorgung sowie Bundeswehrstandorte sind über das gesamte Land verteilt. Schutzkonzepte sollen daher gemeinsam mit den jeweiligen Betreibern weiterentwickelt werden. Dabei müssen auch die besonderen Gefahrenlagen im maritimen Raum berücksichtigt werden.
„Bei einer Drohnenlage haben wir nicht Stunden oder mehrere Minuten Zeit zur Reaktion. Wir haben Sekunden“, betonte Glißmann. Gerade diese kurzen Reaktionszeiten stellten die Sicherheitsbehörden auch rechtlich vor neue Herausforderungen. Wenn es ernst werde, dürfe wertvolle Zeit nicht durch ungeklärte Zuständigkeiten oder langwierige Abstimmungen verloren gehen.
Deshalb sollen Abwehrlücken zwischen Landespolizei, Bundespolizei und Bundeswehr geschlossen werden. Auch sollen die gemeinsamen Fähigkeiten besser aufeinander abgestimmt und die Zusammenarbeit weiter gestärkt werden. Entscheidend müsse sein, welche Sicherheitsbehörde die notwendigen Fähigkeiten besitzt und am schnellsten vor Ort handeln kann.
„Die Zuständigkeit darf nicht davon abhängen, auf welcher Seite eines Zauns eine Drohne fliegt oder der Drohnenpilot steht“, erklärte Glißmann. Die Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit würden zunehmend verschwimmen. Die neue sicherheitspolitische Lage brauche deshalb pragmatische Antworten und eine Zusammenarbeit ohne starre Zuständigkeitsgrenzen.
Auch die Betreiber kritischer Infrastruktur sollen noch stärker einbezogen werden. Viele Unternehmen haben bereits in die Erkennung von Drohnen und den Schutz ihrer Anlagen investiert. Künftig müsse jedoch neben der Detektion und dem Schutz vor Überflügen, Spionage und Sabotage auch darüber gesprochen werden, welche Interventionsmöglichkeiten bestehen und wie staatliche Stellen und Anlagenbetreiber im Ernstfall zusammenwirken.
Glißmann abschließend: „Wer unsere kritische Infrastruktur bedroht, muss auf einen Staat treffen, der vorbereitet ist, schnell handelt und sich nicht durch Zuständigkeitsgrenzen ausbremst.“