Digitalisierung unserer Förderprogramme ist in vollem Gange

Für breite mediale Berichterstattung hat der Start des Landesförderprogramms für den Ausbau der Ganztagsbetreuung Anfang September gesorgt. Da sich Förderbank und Landesregierung aufgrund der Komplexität der Anträge und der drängenden Zeit gegen ein digitales Antragswesen entschieden hatten und sich die Vertreter der Kommunalen Landesverbände ausdrücklich das sogenannte Windhundverfahren gewünscht hatten, haben sich in der Nacht vor dem 1. September mehrere Bürgermeister und Vertreter der Kommunalpolitik mit ihren Antragsunterlagen vor dem Briefkasten der Investitionsbank (IB.SH) eingefunden.

Auf Antrag der FDP-Fraktion hat der Landtag heute grundsätzlich über das Thema Digitalisierung von Förderanträgen debattiert. Für die CDU-Fraktion sprach in der Debatte die stellvertretende Vorsitzende und digitalpolitische Sprecherin Uta Wentzel:

„Ich empfinde Verständnis für die Kommunen, die das gewählte Verfahren für „aus der Zeit gefallen“ halten. Und es waren ja auch andere, vielleicht fairere Lösungen im Gespräch, die sich an der Schülerzahl orientierten – Aber auch auf Wunsch der kommunalen Interessensvertretung wurde sich im Mai für diesen Weg entschieden. Das Windhundprinzip.

Diese Entscheidung wurde von den Beteiligten trotz aller herausfordernden Faktoren in bester Absicht getroffen und führt am Ende dazu, dass demnächst fast 200 Millionen Euro in den Ausbau des Ganztages in Schleswig-Holstein investiert werden“, so Wentzel.

Viele digitale Instrumente stünden bereits bereit, jedoch benötigten diese immer einen gewissen zeitlichen Vorlauf. Die Landesregierung habe hier bereits über 50 Verfahren digital abgewickelt. So gibt es ein eigenes webbasiertes Förderantragssystem, das digitale Antragswege und Teile der Bearbeitung unterstützt, das sowohl die WTSH und die IBSH seit längerer Zeit sehr erfolgreich nutzen. Parallel gibt es die Möglichkeit, auf bewährte Verfahren der OZGCloud zurückzugreifen.

Darüber hinaus erarbeite das Land gemeinsam mit Dataport die Einführung eines integrierten Fördermittelmanagementsystems. „Mit diesem neuen System wird der komplette Prozess vom Einreichen und bis zum Abwickeln von Fördermittelanträgen vollends digital möglich. Damit werden wir den größten Teil der Förderprogramme des Landes abdecken können. Dieses System wird es uns ermöglichen, digitale Fördermittelanträge schneller, transparenter und für alle Ressorts nutzbar zu machen“, so Wentzel.

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