Die Versorgung der Beamten ist gesichert!

Anfang März hatte die Landesregierung im Rahmen ihrer Haushaltsklausur beschlossen, einen Konsolidierungspfad für den Landeshaushalt auf den Weg zu bringen. Der Handlungsbedarf liegt dabei über einer Milliarde Euro. Diese Lücke soll strukturell bis 2030 geschlossen werden. Auf dem Weg dahin müssen neben den bereits beschlossenen 100 Millionen Euro pro Jahr, die weitergeführt werden, jedes Jahr weitere 200 Millionen Euro zusätzlich im Haushalt eingespart werden. Dafür sollen auch Mittel aus dem sogenannten Versorgungsfonds entnommen werden. Über dieses Vorhaben hat der Landtag heute auf Antrag der FDP-Fraktion debattiert.

„Natürlich kann eine Lücke von über einer Milliarde nicht sofort geschlossen werden. Es müssen Gesetze geändert, Verträge und Strukturen angepasst werden. Daher ist es richtig, dass auf dem Weg zum Ziel einer geschlossenen Haushaltslücke auch angesparte Mittel vorübergehend verwendet werden. Als echtes Sondervermögen, mit echtem Geld, kann der Versorgungsfonds dafür einen Beitrag leisten“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und finanzpolitische Sprecher Ole Plambeck in der Debatte.

Besagter Versorgungsfonds ist zum 01.01.2018 in Kraft getreten und hat zum Ziel, die Pensionslasten für den Haushalt abzufedern bzw. zu begrenzen. Dafür wurden seit 2018 deutlich mehr Mittel aus dem Haushalt dem Sondervermögen zugeführt, als bisher entnommen. Aus anfänglich 641 Millionen Euro ist mittlerweile eine Rücklage von mehr als 1,1 Milliarden Euro geworden.

Trotz dieser hohen Rücklage wird der Fonds jedoch nie die kompletten Pensionslasten von derzeit 1,5 Milliarden Euro jährlich übernehmen können. Diese werden nach wie vor aus dem laufenden Haushalt bezahlt.

Plambeck stellte dabei in der Debatte noch einmal klar:

„Aufgrund der Maßnahme bekommt kein Versorgungsempfänger weniger Geld. Der Versorgungsfonds hat keine Außenwirkung, keine Auswirkung auf die Beamten, sondern eine reine Binnenwirkung auf den Haushalt.“

Die Versorgung der Beamtinnen und Beamten ist klar im Besoldungsgesetz geregelt und durch das Grundgesetz und durch höchstrichterliche Rechtsprechung geschützt. „Es ist daher schlichtweg falsch zu behaupten, dass durch diese Maßnahme irgendjemand weniger Geld bekommt!“, so der Finanzexperte ganz deutlich.

Plambeck stellte weiter klar, dass die Koalition nur im Rahmen der notwendigen Konsolidierung Mittel aus dem Fonds entnehmen und den Versorgungsfonds nach erfolgter Konsolidierung wieder auffüllen werde. Dafür könnten nun auch Haushaltsüberschüsse genutzt werden.

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