Die „Digitale Volksinitiative“ ist nun möglich

„Lassen Sie mich zunächst festhalten, dass der § 6a des Volksabstimmungsgesetzes von der Landesregierung mit der entsprechenden Rechtsverordnung der Innenministerin vom 27. August umgesetzt wurde“, beginnt Brockmann seine Rede zum Thema Volksabstimmungen. Daher sei es nun für die Menschen unseres Bundeslandes möglich, Volksinitiativen über den Onlinedienst „Digitale Volksinitiative“ einzureichen.

Dies habe viel Zeit und viele zu überwindende Hürden in Anspruch genommen. Das nun angebotene Online-Tool biete den Anwendern eine Ergänzung zu klassischen analogen Volksabstimmungsverfahren. Es habe in Zeiten von Corona andere Themen mit höherer Priorität gegeben, doch nichtsdestotrotz seien seit dem 01. Oktober Volksinitiativen in digitaler Form möglich. Abschließend dürfe man gespannt sein, wie groß die Nachfrage nach diesem Angebot ist.

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